Sie sind hier:

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Konzept einer Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur

19.04.2004

Investition von 25 Millionen Euro nach vier Jahren erwirtschaftet

Bei der Aufstellung der Eckwerte für die Haushalte 2004/2005 hat der Senat die Gründung einer Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur vorgeschlagen. Mit dieser „Investition in Köpfe“ soll die Möglichkeit eröffnet werden, durch eine effizientere Steuerung die Erfüllung der Aufgaben des Bildungsressorts, die insbesondere durch eine Reihe von Maßnahmen infolge von PISA und IGLU zusätzlich belastet worden sind, abzusichern. Nach den Vorstellungen des Senats sollen für die Gesellschaft 25 Millionen Euro aufgebracht werden.

Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat die Unternehmensberatung Putz & Partner beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine solche Gesellschaft zu erarbeiten.

Die Ziele
Mit der Gründung der Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur soll vor allem eine effizientere Steuerung des Schulbetriebs erreicht werden. Zugleich soll sie Grundlagen für eine größere Eigenständigkeit der Schulen schaffen.

Der Grundgedanke für eine weitgehende Eigenständigkeit von Schulen besteht in der Erkenntnis, viele Entscheidungen, die bisher in der Verwaltung getroffen wurden, an die Schulen, also an den Ort der Leistungserstellung zu verlagern, weil die Experten für das Lehren und Lernen vor Ort, also in den Schulen selbst sind.

Eigenständigkeit von Schulen bedeutet nicht Verzicht auf staatliche Gestaltung und Verantwortung. Die Verantwortung für die fachlichen Vorgaben, die Wahrnehmung der ministeriellen Aufgaben, die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den Schulen bleiben auch aus verfassungsrechtlichen Gründen beim Senator für Bildung

Höhere Eigenständigkeit von Schulen beinhaltet u. a.:

  • Verantwortung für die Durchführung und Gestaltung von Unterricht
  • Ressourcen- und Personalverantwortung
  • Verantwortung für Schul- und Qualitätsentwicklung
  • Internes Controlling und Berichtswesen

Zur Eigenständigkeit von Schulen gehört auch ein verändertes Steuerungsinstrumentarium und eine veränderte Steuerungsphilosophie. Die künftige Steuerung soll über abzuschließende Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen, die einerseits zwischen dem Senator für Bildung und Wissenschaft und der zu gründenden Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur und andererseits zwischen der Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur und den zu steuernden Einheiten abgeschlossen werden. Die operativen Steuerung der Schulen durch die Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur soll mit den beruflichen Schulen, der Erwachsenenschule und den Aufgabenfeldern Aus- und Fortbildung des Landesinstituts für Schule (LIS) beginnen. Hierfür sind entsprechende Entwürfe von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit einem Berichtswesen erarbeitet worden.

Die Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur bietet – als eine außerhalb des Kerns der öffentlichen Verwaltung stehende Einrichtung – die Chance, durch eine größere Flexibilität beim Einkauf von Dienstleistungen, Kosten zu reduzieren und eine größere Kundennähe zu erreichen, als das in der klassischen Verwaltung der Fall ist und durch eine Konzentration auf Steuerungs- und betriebswirtschaftliche Aufgaben eher und zielstrebiger Effizienzpotentiale (qualitative wie monetäre) zu erschließen und damit zu einer Umsteuerung des Bildungsbereichs beizutragen. Indem die Gesellschaft Service und Unterstützungsleistungen für die Schulen und den Senator für Bildung erbringen, können diese sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

Die Leistungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur soll über abzuschließende Ziel- und Leistungsvereinbarungen, einschließlich Controlling und Berichtswesen, den „Prozess Schule“ steuern, eine größere Transparenz über den Ressourceneinsatz in den Schulen erreichen, eine größere Transparenz über die Leistungserbringung der Schulen herstellen und Service und Unterstützungsleistungen für die Schulen und für den Senator für Bildung erbringen, damit diese sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können.

Die von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen für die Schulen umfassen ein Volumen von zur Zeit rund 32 Millionen Euro. Hierzu gehören:

  • Organisation und Abwicklung der Zuwendungen für die Lehrerfeuerwehr
  • Einkauf von unterrichtsergänzendem Personal
  • Organisation und Abwicklung der Zuwendungen für das persönliche Assistenzprogramm
  • Organisation und Abwicklung der Zuwendungen im Bereich Sonderschulen/Förderzentren
  • Einkauf von Beförderungsleistungen für alle Schüler, die einen Anspruch auf Beförderungsleistungen haben.
  • Organisation und Abwicklung der Mittagessenversorgung in den Schulen
  • IT-Unterstützung für die Schulen
  • Zuwendungen für den Schulsport
  • Organisation der Betreuungsleistungen für die verlässliche Grundschule und für die Ganztagsschule
  • Bearbeitung und Bezahlung der Ver- und Entsorgungsleistungen für die Schulen
  • Bearbeitung und Bezahlung sonstiger Fremdleistungen; Fremdreinigung inklusive Glas-, Rohr- und Kanalreinigung sowie Wartung der Schulen.

Darüber hinaus ergibt sich für die Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur ein zu steuerndes Volumen von rund 70 Millionen Euro, das sich aus Personal- und Sachausgaben für die zu steuernden Einheiten zusammensetzt.

Die Gesellschaft für Bildungsinfrastruktur unterstützt den Senator für Bildung damit, dass –beginnend ab 2006 – jährlich Effizienzpotentiale in Höhe von acht Millionen Euro im gesamten Bildungsbereich aufgezeigt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden können. Damit hätte sich die Gründungs-Investition von 25 Millionen Euro in vier Jahren ausgezahlt.

Die Beratungsfirma hat bereits Muster für die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den zu steuernden Einrichtungen erarbeitet. Danach hat beispielsweise eine Schule Rechenschaft abzulegen über

  • die Erfolgsquote bei den Abschlussprüfungen
  • die Belegung der angebotenen Fächer und Arbeitsgemeinschaften durch die Schülerinnen und Schüler
  • die Beurteilung der schulischen Leistungen durch die Betriebe
  • die Integration von Auszubildenden in den Arbeitsmarkt
  • die Erfolgsquote beim Abschluss von Berufsvorbereitungsmaßnahmen
  • die Maßnahmen zur Schul- und Qualitätsentwicklung.

Nach der Konzeption der Unternehmensberatung Putz & Partner ist für die Gesellschaft ein Personalbestand im Umfang von etwa 16 Stellen vorgesehen. Die Stellen können den Beschäftigten angeboten werden, die bereits jetzt für vergleichbaren Aufgaben beim Senator für Bildung zuständig sind. Gegebenenfalls muss neues Personal eingeworben werden.

Auf der Basis der Machbarkeitsstudie wird bis Ende April eine Senatsvorlage zur Vorbereitung der Gründung der Gesellschaft erarbeitet werden. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen muss das Parlament dann über die Bewilligung der Mittel entscheiden. Ihre operative Tätigkeit wird die Gesellschaft voraussichtlich im Herbst dieses Jahres aufnehmen können.