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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bildungsdeputation beschließt neue Aufnahmeverordnung

19.02.2004

Die Deputation für Bildung hat heute eine Verordnung über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in öffentliche Schulen und Bildungsgänge beschlossen. Die Verordnung regelt das Aufnahmeverfahren nach dem neuen Schulgesetz, das der Bremischen Bürgerschaft in der kommenden Woche zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Sobald das Gesetz beschlossen ist, wird die Verordnung erlassen.

Die Verordnung regelt die Aufnahme in die Grundschule, in die Sek I, also den Übergang von Klasse vier in fünf, sowie die Aufnahme in die Gymnasiale Oberstufe.

Wie bisher werden Erstklässler einer wohnortnahen Grundschule zugewiesen. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind auf eine 6jährige Grundschule schicken möchten, können unter den vorhandenen 6jährigen Grundschulen wählen. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die vorhandenen Plätze, wird nach Länge des Schulweges über die Aufnahme entschieden.


Künftig können alle Sek I Schulen - Schulzentren, Gesamtschulen und durchgängige Gymnasien - stadtweit angewählt werden. Allerdings haben bei Übernachfrage Kinder, die in der Nähe der Schule wohnen, größere Chancen aufgenommen zu werden.

Bei Übernachfrage werden zunächst 20 Prozent der Plätze unter allen Bewerbern gelost. Danach werden Plätze für Härtefälle, für Kooperationsklassen und soweit gegeben für Kinder von Grundschulen in besonderen Randlagen vergeben. Der überwiegende Anteil der Plätze geht an Kinder der Region, d.h. an Kinder, die von Grundschulen kommen, die dieser Sek I Schule zugeordnet worden sind. Bleiben dann noch Plätze frei, können sie mit überregionalen Bewerbern besetzt werden, bei denen auf die Schulweglänge geachtet wird. Ist die Zahl der Kinder aus zugeordneten Schulen größer als die Anzahl der Plätze, wird unter ihnen gelost.


Bei der Aufnahme in den gymnasialen Bildungsgang ist darauf zu achten, dass möglichst mindestens 50 Prozent mit Bewerbern besetzt werden, die eine gymnasiale Empfehlung haben. Gesamtschulen können beantragen, dass 30 Prozent ihrer Plätze mit Schülern belegt werden, die eine gymnasiale Empfehlung haben.

Die Wohnortnähe bringt keine Vorrechte beim Alten Gymnasium und bei bilingualen Bildungsgängen. Für die diese gibt es nur die stadtweite Anwahl.


Eltern können sich für 3 Schulen bewerben und diese Bewerbung in einer Rangfolge (Erstwahl, Zweitwahl, Drittwahl) angeben. Wenn alle drei Anwahlen besonders begehrten Schulen gelten und die Bewerber beim Losverfahren kein Glück hatten, kommen sie in das Zuweisungsverfahren. Das heißt, die Behörde wird in Absprache mit den Eltern eine geeignete Schule aussuchen, dabei ist der gewünschte Bildungsgang (Gymnasium oder Sekundarschule) garantiert.


In die Regelungen für die Gymnasiale Oberstufe wurde die Aufnahme in die neue Gesamtschuloberstufe aufgenommen. Danach haben Schülerinnen und Schuler der Gesamtschule Mitte und der Integrierten Stadtteilschulen am Leibnizplatz und an der Hermannsburg Vorrang vor den Absolventen der übrigen Gesamtschulen.