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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Wissenschaftsdeputation stimmt für Verwaltungsgebühren

23.01.2004

Die Deputation für Wissenschaft hat heute dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Danach wird an den Hochschulen des Landes ab dem kommenden Wintersemester für die Studierenden ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester eingeführt. Dies entspricht einer monatlichen Belastung des einzelnen Studierenden von 8,33 Euro pro Monat. Dies ist nach Auffassung der Deputation ein zumutbarer Beitrag zur Abdeckung der Kosten, die den Hochschulen für Verwaltungsdienstleistungen entstehen, die sie außerhalb von Lehre und fachlicher Betreuung erbringen. Einbezogen sind damit vor allem die Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation und der zentralen Studienberatung sowie die Leistungen der Akademischen Auslandsämter und die Leistungen bei der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, insbesondere auch des Bundesverfassungsgerichts, müssen die angebotenen Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zu den erhobenen Beiträgen stehen. Aus diesem Grund sind die Hochschulen aufgefordert worden, die ihnen entstehenden Verwaltungskosten zu berechnen. Sowohl an der Universität als auch an den Fachhochschulen liegen diese deutlich über 50 Euro. Die Verwaltungskostenbeiträge fließen in vollem Umfang in die Hochschulhaushalte. Auch andere Bundesländer, insbesondere unser Nachbarland Niedersachsen, erheben Verwaltungskostenbeiträge in Höhe von 50 Euro.
Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Senat zur Beratung vorgelegt mit dem Ziel, ihn in der Bürgerschaft beschließen zu lassen.