Sie sind hier:

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bildungsdeputation billigt Änderung des Schulgesetzes

22.01.2004

Die Deputation für Bildung hat heute den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes gebilligt. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Senat zur Beratung vorgelegt mit dem Ziel, ihn in der Bürgerschaft im Februar in erster und zweiter Lesung beschließen zu lassen.
Die Deputation hat an dem ursprünglichen Entwurf noch eine Reihe von Änderungen vorgenommen, insbesondere solche, die als Änderungsvorschläge im Rahmen des Beteiligungsverfahren beispielsweise vom Zentralelternbeirat (ZEB) eingebracht worden sind. Es wurde im Zusammenhang mit den Beratungen klar gestellt, dass die Klassenfrequenzen in den Grundschulen nicht erhöht werden. Schulpflichtige Kinder können aus gesundheitlichen Gründen zu Beginn der Schulpflicht für ein Jahr zurückgestellt werden. Erst ab dem übernächsten Schuljahr soll gelten, dass fünf- bis fünfeinhalbjährige Kinder in die ersten Klassen aufgenommen werden. Für fünfeinhalb- bis sechsjährige Kinder gilt die Karenzzeit wie bisher. Die zusätzliche Ressourcen für die Vorklassen bleiben für besonders nachzuweisende Fördermaßnahmen in den Klassenstufen 1 und 2 erhalten. Für die Beruflichen Gymnasien wurde ausdrücklich offen gehalten, ob Gymnasialschüler sie bereits nach der 9. oder erst nach der 10. Klasse besuchen können. Mit der jetzigen Regelung kann in spätestens drei Jahren eine endgültige Regelung getroffen werden, ohne dass es einer erneuten Gesetzesänderung bedarf. Das gleiche gilt für doppelt qualifizierende Bildungsgänge.


Senator Lemke machte vor den Deputierten eindringlich klar, dass eine Verschiebung der Strukturveränderungen nicht infrage kommt: „Es ist allerhöchste Zeit zu handeln und die Konsequenzen daraus zu ziehen, dass unsere Schulen bei den nationalen und internationalen Tests so schlecht abgeschnitten haben. Wir müssen die Unverbindlichkeit in unserem Schulsystem beenden.“ Lemke zeigte sich zufrieden, dass er in dieser Haltung grundsätzlich auch die Unterstützung des ZEB Bremen fand.

Mit dem neuen Schulgesetz, das zum kommenden Schuljahr wirksam werden soll, sind eine Reihe von strukturellen Änderungen vorgesehen.

Künftig wird es keine Orientierungsstufe mehr geben. Nach der Grundschule entscheiden die Eltern nach Beratung durch die Schule, ob ihr Kind auf eine Sekundarschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule geht.

Bei der Entscheidung ist in erster Linie zu berücksichtigen, ob das Kind den künftigen Anforderungen gewachsen ist. Die neue Schulstruktur wird so flexibel gestaltet, dass bei guter Lernentwicklung auch später noch ein Wechsel möglich ist, der bis zum Abitur führen kann. Das flexible Angebot ermöglicht ein individuelles Lerntempo. Mit der Gesetzesänderung werden künftig mehr Möglichkeiten für ein längeres gemeinsames Lernen eröffnet. Mehr Schülerinnen und Schüler als bisher sollen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft qualifizierte Bildungsabschlüsse erreichen können.


Sechsjährige Grundschule

Neben der vierjährigen Grundschule wird es an einigen Standorten eine sechsjährige Grundschule geben. In der sechsjährigen Grundschule (Klasse 1 - 6) können die Kinder 2 Jahre länger zusammenbleiben. Die zweite Fremdsprache kann in Klasse 6 gewählt werden. Die Lerninhalte werden in Klasse 5 und 6 in allen Schularten vergleichbar sein.

Sekundarschule

Neu ist vor allem die Sekundarschule. Sie ersetzt im Schulzentrum die bisherige Haupt- und Realschule. Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler eine allgemeine Grundbildung bei besonderer Berücksichtigung der zukünftigen Anforderungen des Berufslebens. In den ersten vier Sekundarschuljahren werden alle Jugendlichen im Klassenverband gemeinsam unterrichtet. Die zweite Fremdsprache kann ab Klasse 6 gewählt werden. Besonders leistungsstarke Kinder können nach Klasse 6 auf ein Gymnasium überwechseln.

Ab Klasse 7 werden je nach Leistung unterschiedliche Kurse in den Kernfächern angeboten. So kann ein Schüler z.B. in Mathematik an einem Kurs im erweitertem Niveau teilnehmen, auch wenn er in Englisch einen Kurs mit Grundniveau besucht. Ein besonderes Arbeitslehrekonzept sichert wirtschaftliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen. In den Klassen 9 und 10 werden Haupt- und Realschulklassen eingerichtet.

In den Hauptschulklassen wird in Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen und Betrieben sehr praxisorientiert und berufsbezogen unterrichtet, um so allen Schülerinnen und Schülern einen Abschluss und den Übergang in den Beruf zu ermöglichen. Realschulklassen bereiten mit unterschiedlichen, anspruchsvollen Wahlpflichtfächern auf die Berufsausbildung oder auf weiterführende Schulen vor.

Nach der 10. Klasse können die Schülerinnen und Schüler eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Realschulabschluss ist auch der Übergang in Berufsfachschulen bzw. Fachoberschulen und bei entsprechenden Leistungen in das Berufliche Gymnasium oder die Gymnasiale Oberstufe möglich.

Gymnasium

Die Änderung für den Bildungsgang besteht darin, dass er mit der 5. Klasse beginnt und die Schulzeit auf 12 Jahre verkürzt wird. Um die gleichen Lernziele bis zum Abitur in 8 Jahren zu erreichen, werden die wöchentlichen Unterrichtsstunden ab Klasse 6 mit dem Beginn der zweite Fremdsprache erhöht. Ab Klasse 7 verlängert sich die Schulzeit bei 34 Unterrichtsstunden pro Woche auf Nachmittage oder den Samstag.

Ab dem Ende der 6. Klasse im gymnasialen Bildungsgang entscheidet die Schule darüber, ob der Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers für ein erfolgreiches Weiterlernen im Gymnasium ausreicht. Andernfalls geht er oder sie auf die Sekundarschule über. Der Übergang in die Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe (Beginn der Klasse 10) kann mit einem Schulwechsel verbunden sein. Schülerinnen und Schüler können je nach gewünschtem Profil eine Gymnasiale Oberstufe oder ein Berufliches Gymnasium wählen.

Gesamtschule

Bei der Gesamtschule ändert sich nichts an der Struktur, aber ihre Zahl wird deutlich erhöht In der Regel führt sie in 13 Jahren zum Abitur, aber für Gruppen von Schülerinnen und Schülern sollen auch zwölfjährige Bildungsgänge ermöglicht werden. Die Gesamtschule bietet am Ende der 10. Klasse alle Abschlüsse des gegliederten Schulwesens an.