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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Von den Verwaltungsgebühren profitieren die Hochschulen

05.12.2003

Erklärung des Senators für Bildung und Wissenschaft zu den Studentenaktionen

Zur Versachlichung der Diskussionen im Zusammenhang mit den Aktionen der Studenten gegen die geplanten Verwaltungsgebühren und Studienkonten teilt der Senator für Bildung und Wissenschaft mit:
Trotz der dramatischen Haushaltslage wird Bremen das Ausgabenniveau in Bildung und Wissenschaft halten. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass Investitionen in Köpfe ein wichtiger Beitrag zur Zukunftssicherung des Landes sind.
Die Koalitionspartner haben sich allerdings darauf verständigt, Verwaltungsgebühren zu erheben, damit die Hochschulen ihre allgemeinen Leistungen für Studenten sichern und optimieren können. Die Gebühr von 50 Euro pro Student und Semester kommt direkt den Hochschulen zugute, fließt also in deren Haushalt ein.
Bremen kann auf diese Gebühr auch deswegen nicht verzichten, weil andere Bundesländer, auch solche, die im Rahmen des Länderfinanzausgleiches Bremen mitfinanzieren, vergleichbare Gebühren erheben.
Die jährlichen Einnahmen der Hochschulen durch die Verwaltungsgebühren betragen voraussichtlich:
Universität Bremen: 1,9 Millionen Euro
Hochschule Bremen: 700.000 Millionen Euro
Hochschule für Künste 70.000 Euro
Hochschule Bremerhaven 156.000 Euro
Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung der Verwaltungsgebühr werden voraussichtlich im Januar von der Deputation für Wissenschaft beschlossen und im Frühjahr von der Bremischen Bürgerschaft verabschiedet.


In Vorbereitung ist ein Gesetzentwurf zur Einführung von Studienkonten. Danach sollen Studierende ab dem 16. Semester pro Halbjahr eine Gebühr von 500 Euro bezahlen, wenn sie den Abschluss ihres Studium ohne schwerwiegende Gründe so lange hinauszögern. Das in Bremen vorgesehene Kontenmodell ermöglicht es den Hochschulen, auf individuelle Lebensläufe der Studierenden flexibel zu reagieren und unbillige Härten zu vermeiden, so sollen beispielsweise auch schwere Erkrankungen von Studierenden oder eine wirtschaftliche Notlage während der Zeit der Abschlussprüfungen zur Stundung oder zum Erlass von Gebühren führen können. Auch für Studentenvertreter und Studierende mit Kindern werden die Studienkonten um bis zu sechs Semester verlängert. Der Gesetzesentwurf für das Studienkontenmodell soll ebenfalls im Januar vorliegen. Die Verabschiedung ist für das kommende Frühjahr vorgesehen.