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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat billigt Entwurf für Änderung des Privatschulgesetzes

02.12.2003

Der Senat hat heute dem Entwurf einer Änderung des Privatschulgesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht eine stufenweise Anhebung der wirtschaftlichen Hilfen für Privatschulen vor. Damit soll bis zum Jahre 2007 ein Anteil von 70 Prozent der Kosten erreicht werden, die für öffentliche Schulen aufgewandt werden. Bisher liegt der Anteil bei 62 Prozent.

Die Zahlung der zusätzlichen Mittel ist nach dem Gesetzentwurf gekoppelt an folgende Verpflichtungen der Privatschulen:

  1. Eine verlässliche Beschulung bis zum Ende des Bildungsganges. (Damit soll die kurzfristige Schließung einer Schule verhindert werden).
  2. Die Beschulung einer mit einer vergleichbaren öffentlichen Schule entsprechende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. (Damit sollen auch die Privatschulen einen angemessenen Beitrag zur Beschulung von zugewanderten Neubürgern leisten.)
  3. Schülerinnen und Schüler aus disziplinarischen Gründen ausschließlich nach Maßgabe der für die öffentlichen Schulen geltenden rechtlichen Bestimmungen über Ordnungsmaßnahmen zu entlassen (So soll ein Schulverweis beispielsweise erst nach Einhaltung eines plausiblen und nachvollziehbaren pädagogischen Verfahrens auszusprechen sein.)
  4. Schülerinnen und Schüler hinreichend zu fördern. (D.h. ein hineichendes Förderkonzept soll einen angemessenen Umgang mit unterschiedlichen Begabungen im Rahmen des jeweiligen Bildungsganges sicherstellen.)

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte der Senat beschlossen, die Zuschüsse für allgemein bildenden Privatschulen schrittweise auf die Höhe des Durchschnitts aller anderen Bundesländer anzuheben. Da die Höhe der Mittel im Privatschulgesetz festgelegt ist, wurde eine Änderung des Gesetzes notwendig. Der Gesetzentwurf soll noch in der Dezembersitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) verabschiedet werden.