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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senator Lemke legt Deputation Änderungen des Schulgesetzes vor

30.09.2003

Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat heute der Deputation für Bildung Vorschläge zur Änderung des Schulgesetzes und des Schulverwaltungsgesetzes vorgelegt. Die Änderungsvorschläge beschränken sich überwiegend auf die Regelungen, die zum Anfang kommenden Jahres in Kraft getreten sein müssen, um die Neustrukturierung der Jahrgangsstufen 5 und 6 zum Schuljahresbeginn 04/05 umgesetzt zu haben. Ferner sind in Folge dessen die neuen Schularten zu definieren und solche Regelungen wie die Einführung der Abschlussprüfungen am Ende der Sekundarstufe I zu schaffen, um den Betroffenen hinreichend Zeit zu geben, sich darauf vorzubereiten.

Weitere Änderungen werden einem zweiten Verfahren behandelt.

Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen
Die Grundschule umfasst in der Regel wie bisher vier Jahrgänge. Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag die Möglichkeit der sechsjährigen Grundschule als Schulversuch vor.

Vor der Einschulung soll für alle Kinder verpflichtend eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse stattfinden (Sprachstandserhebung). Die Schulpflicht beginnt grundsätzlich wie bisher für alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Jahres. Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls zum 1. August eingeschult werden, wenn sie die entsprechenden Fähigkeiten haben.

Der Änderungsvorschlag sieht keine Orientierungsstufe mehr vor, deren Abschaffung in der Koalitionsvereinbarung festgelegt worden war. Künftig sollen die Eltern nach Beratung und Empfehlung durch die Grundschule entscheiden, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll: das Gymnasium, die Gesamtschule bzw. die Integrierte Stadtteilschule oder die neu einzurichtende Sekundarschule. Die Sekundarschule fasst künftig Haupt- und Realschule zusammen. In den Klassen 5 und 6 werden die Kinder gemeinsam unterrichtet, in den Klassen 7 und 8 nehmen sie in bestimmten Fächern an Kursen oder Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen teil. Ab Klasse 9 teilen sich die Jahrgänge je nach Leistungsvermögen in die Zweige Hauptschule und Realschule und enden nach einer bestandenen Abschlussprüfung mit der Berufsbildungsreife bzw. dem Mittleren Bildungsabschluss.

Das Gymnasium führt nach 12 Jahren zum Abitur. Am Ende der sechsten Klasse entscheidet sich, ob ein Kind auf dem Gymnasium bleiben kann. Eine Nichtversetzung gefährdet den Verbleib. Einzelheiten werden in einer Versetzungsordnung geregelt. Mit der Versetzung in die 11. Klasse wird der Mittlere Bildungsabschluss erworben, sofern man ihn nicht bereits in der Sekundarschule oder in der Gesamtschule erworben hatte. Die gymnasiale Oberstufe beginnt künftig mit der 10. Klasse (Eingangsphase). Schülerinnen und Schüler, die aus anderen Bildungsgängen (Sekundarschule, Gesamtschule) in die gymnasiale Oberstufe wechseln, beginnen mit der Eingangsphase, auch wenn ihr bisheriger Bildungsgang nach der 10. Klasse beendet wurde. Schüler der gymnasialen Oberstufe, die ihren Bildungsgang vorzeitig verlassen, können durch eine Prüfung die Fachhochschulreife erwerben.

Schüler, die die Zugangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe haben, können auch ein Berufliches Gymnasium besuchen, das allgemeine und berufsbezogene Unterrichtsinhalte vermittelt. Das Berufliche Gymnasium beginnt mit der 11. Klasse und schließt am Ende der 13. Klasse mit dem Abitur ab.

Nach dem Besuch der Grundschule können die Erziehungsberechtigten die weiterführende Schule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten frei wählen. Wenn die Kapazität einer Schule erschöpft ist, kann die Aufnahme abgelehnt werden. Die Aufnahmebedingungen werden in weiteren Einzelbestimmungen geregelt.

In den Übergangsbestimmungen des Gesetzentwurfes wird geregelt, dass die Schülerinnen und Schüler, die sich mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in der Orientierungsstufe befinden, diese bis zum Ende der 6. Klasse durchlaufen.

Die Neuorganisation der weiterführenden Schulen betrifft also erst die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2004/2005 aus der Grundschule in die weiterführende Schule wechseln. Müssen Schülerinnen und Schüler der jetzigen Orientierungsstufe im weiteren Verlauf ihres Bildungsganges einen Jahrgang wiederholen, gelten für sie die neuen Regelungen.

Der Gesetzentwurf durchläuft nach grundsätzlicher Zustimmung durch den Senat jetzt das Beteilungsverfahren. Nach Vorlage der Stellungnahmen (Lehrer, Eltern Schüler usw.) wird sich die Deputation für Bildung erneut mit den Gesetzesänderungen befassen und sie dann über den Senat der Bremischen Bürgerschaft zuleiten. Mit einer Verabschiedung im Parlament ist im März oder April 2004 zu rechnen.