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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Bremen erwägt Gesetzesinitiative zum Verbot des Kopftuches in der Schule

24.09.2003

Erklärung des Senators für Bildung und Wissenschaft zum Urteil des BVerfG

Das Gericht hat die Entscheidung über die Zulässigkeit des Kopftuchs im Unterricht einer muslimischen Lehrerin ausdrücklich dem Landesgesetzgeber übertragen. Dies resultiert aus dem Verfassungsgebot, dass nach der ständigen Rechtsprechung dieses Gerichts die wesentlichen Entscheidungen über die Verwirklichung von Grundrechten vom Parlament getroffen werden müssen.

Unbeschadet einer eingehenden Überprüfung des Urteils neigt der Senator für Bildung und Wissenschaft dazu, der Bürgerschaft einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, mit dem Lehrkräften das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen in einer Bremischen Schule untersagt wird. Im Übrigen ist wünschenswert, dass die Länder in dieser Frage zu einer einheitlichen Regelung kommen.

Das auch vom Bundesverfassungsgericht betonte staatliche Neutralitätsgebot hat in Bremen noch eine besondere Tradition, die zu der sog. Bremer Klausel im Grundgesetz führte. Bei allem Respekt vor dem Wert religiöser Bekenntnisse war Bremen in seiner Geschichte stets darauf bedacht, die Schule von konfessionellen Einflüssen frei zu halten.