Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Kassenärztliche Vereinigung Bremen spielt verantwortungslos mit den Ängsten der Bevölkerung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Kassenärztliche Vereinigung Bremen spielt verantwortungslos mit den Ängsten der Bevölkerung

14.10.2014

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen spricht in einer heutigen Pressemitteilung (14.10.2014) vom Wegfall von 350 Ärzten in Bremen und Bremerhaven und fordert den Senat zum Handeln auf, sofern ein noch im Erarbeitungsstadium befindlicher Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Bundestag unverändert verabschiedet werden wird.

Hierzu führt Gesundheitssenator Dr. Schulte-Sasse aus: "Es ist verwunderlich, wenn die Landespolitik über die Presse zum Handeln aufgerufen wird und in unserem kleinen Bundesland die Wege zum direkten Kontakt zu lang sind. Kein Arzt muss durch das neue Gesetz befürchten, seine Praxis zu verlieren und kein Patient muss ab dem nächsten Jahr auf seinen bekannten Arzt verzichten. Die tatsächlichen Folgen lassen sich derzeit nur schwer abschätzen, auch auf Grund der Tatsache, dass die KV Bremen bislang nicht von ihren gesetzlichen Möglichkeiten zur kleinräumigeren Bedarfsplanung für bestimmte Arztgruppen Gebrauch gemacht hat. Es ist schon heute möglich, nicht nur Bremen und Bremerhaven als Planungsgebiete auszuweisen und auf dieser Grundlage die Arztsitze und damit eine mögliche Über- oder Unterversorgung zu berechnen, sondern beispielsweise auch eine gesonderte Betrachtung für Bremen-Nord oder gar einzelne Stadtteile vorzunehmen. Für einzelne Facharztgruppen würde sich dadurch möglicherweise eine andere Betrachtung als die von der KV geschilderte ergeben. Es ist durchaus denkbar, dass in Bezug auf das gesamt Stadtgebiet eine Überversorgung errechnet wird, die Betrachtung jedoch weitaus differenzierter ist, wenn die Berechnungen auf einzelne Stadtteile herunter gebrochen werden. Die Quoten, ab derer von einer Unter- oder Überversorgung gesprochen wird, sind bundesweit einheitlich bestimmt und lassen sich nicht regional im Land Bremen verändern.