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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Senat erhöht Vergütung für studentische Hilfskräfte

06.11.2001

Der Senat hat heute beschlossen, die Vergütung für studentische Hilfskräfte an allen bremischen Hochschulen auf einheitlich 15,68 Mark pro Stunde anzuheben. Damit orientiert sich der Senat an den Empfehlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Vergütungssätze waren zuletzt im Jahre 1992 auf 14,88 Mark für die Universität und die Hochschule für Künste sowie auf 10,36 Mark für die Fachhochschulen erhöht worden. Der jetzt festgelegte Satz beseitigt die Unterschiede. Außerdem wurden der Senator für Bildung und Wissenschaft sowie der Senator für Finanzen ermächtigt, jeweils nach Abschluss von Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst in Abstimmung mit den Hochschulen zu entscheiden, ob die lineare Erhöhung auf die Vergütung der studentischen Hilfskräfte übertragen werden kann.