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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Senat beschließt bessere Auslastung der bremischen Betriebe

20.02.2007

Neumeyer: Beschäftigte leisten hervorragende Arbeit

Die Eigenbetriebe GeoInformation Bremen (GEO), Gebäude und Technik Management Bremen (GTM) und Stadtgrün Bremen werden künftig bei Auftragsvergaben der Freien Hansestadt Bremen vorrangig berücksichtigt, wenn sie die zu vergebenden Leistungen zu vergleichbaren Bedingungen wie andere Betriebe anbieten. Dieses sogenannte Last-Call-Prinzip hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (20.02.2007) beschlossen.

„Der Konzern Bremen kann es sich nicht leisten, die Kompetenzen seiner eigenen Betriebe brach liegen zu lassen. Wenn Preis, Qualität und Termintreue stimmen, liegt es im Interesse Bremens, dass die anstehenden Arbeiten von den eigenen Fachleuten erledigt werden“, so der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Ronald-Mike Neumeyer. Neumeyer trat zudem dem öffentlich vermittelten Eindruck entgegen, dass es in den Betrieben nicht ausreichend Beschäftigung gebe. „Den Betrieben ist in den vergangenen Jahren ein rigider Sparkurs auferlegt worden. Parallel zu den Kraftanstrengungen bei innerbetrieblichen Umstrukturierungen ist weiterhin hervorragende Arbeit abgeliefert worden. Auch deshalb haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Anspruch darauf, dass der Senat ihren Interessen mit der heutigen Entscheidung Rechnung getragen hat. So kann die entstandene Unterfinanzierung der Betriebe zum Teil ausgeglichen und Beschäftigung gesichert werden.“

Bei den Betrieben waren aufgrund von Entwicklungen der Vergangenheit und Nachfrageveränderungen teilweise erhebliche Verluste entstanden. Das überschlägig ermittelte bzw. anhand von Marktbeobachtungen analysierte derzeitige Volumen für eine erweiterte konzerninterne Beauftragung von Leistungen beläuft sich danach für die Eigenbetriebe des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr auf eine Summe von bis zu 1,5 Mio. Euro.

Last-Call bedeutet praktisch ein Vorverkaufsrecht von Dienstleistungen. Damit ist geplant, ab dem 1. März 2007 grundsätzlich alle öffentlichen bremischen Auftraggeber wie Behörden, Ämter und Eigenbetriebe zu verpflichten, vor jeder Fremdbeauftragung bei den oben genannten Betrieben anzufragen, ob sie ausgeschriebene Leistungen zu vergleichbaren Bedingungen erbringen können.

Die Vergütung bemisst sich dabei nach Marktkonditionen, d.h. die Auftrag gebenden Stellen sollen nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass die zeitlichen Vorgaben für die Bearbeitung eines Auftrags und die benötigte Qualität eingehalten werden können.

Nach Ablauf von zwei Jahren sollen die Wirkungen des Last-Call für die Eigenbetriebe wie für die Auftraggeber untersucht und bewertet werden.