Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Sozialbehörde stellt Erleichterungen für Sportvereine in Aussicht

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bildungs- und Teilhabepaket: Sozialbehörde stellt Erleichterungen für Sportvereine in Aussicht

25.05.2012

Der bürokratische Aufwand für Sportvereine und andere Anbieter im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) soll vollständig wegfallen. Künftig soll es möglich sein, dass Vereine die Beiträge bei den Anspruchsberechtigten, also Kindern, die im Besitz der Blauen Karte sind, in voller Höhe erheben, wie bei jedem anderen Mitglied auch. Die Leistungsempfänger lassen sich das Geld dann vom Jobcenter oder der Sozialbehörde – je nach Zuständigkeit – erstatten. Das ist bislang nicht möglich.

Alternativ kann die zuständige Behörde nach der Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung und dem Nachweis der fälligen Beiträge direkt an den Verein oder an den Leistungsempfänger zahlen. Mit dieser Regelung könnten Anspruchsberechtigte auch Einzugsermächtigungen ausstellen. Die Vereine haben mit den geförderten Mitgliedern dann nicht mehr Arbeit als mit allen anderen.

Mit diesen Vorschlägen geht Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, jetzt auf die Vereine zu. Die Gespräche sollen in der Woche nach Pfingsten geführt und möglichst schon zum Abschluss gebracht werden. „Wir ersparen den Vereinen damit eine Menge Bürokratie“, sagte Horst Frehe.

Dabei bleibt der Staatsrat bei seiner grundlegenden Kritik: „Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets können eigentlich nur als Sachleistungen gewährt werden. Das ist Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber den Beziehern von Transferleistungen.“ Frehe plädiert für eine Anhebung der Regelsätze für Kinder und die Einbeziehung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in den Regelsatz.

Nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Kindern für Kultur, Sport und Freizeit monatlich 10 Euro für Beiträge und Gebühren zur Verfügung. Das Paket regelt zudem Zuschüsse zu Schulmaterialien (Ranzen, Stifte, Hefte) von 100 Euro pro Schuljahr, eine „angemessene Lernförderung“ (Nachhilfe), wenn die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren Angebote bestehen. Auch für die Schülerbeförderung zu Tagesausflügen und Klassenfahrten gibt es Zuschüsse sowie zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.