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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeits- und Sozialminister: Ausbildungsförderung überdenken

01.10.1999

Konferenz in Weimar beschließt Antrag des Landes Bremen


Die Bundesregierung soll Lösungsmöglichkeiten aufzeigen für jene Fälle, in denen eine Ausbildung nach den Vorschriften des BaföG oder nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) förderungsfähig ist, das gezahlte Geld jedoch zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und somit keine Ausbildung aufgenommen werden kann. Das haben die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder auf Antrag des Landes Bremen heute (30.9.) bei ihrer Konferenz in Weimar beschlossen.


In Ausnahmefällen, die noch zu bestimmen sind, soll durch die beiden genannten Förderinstrumente gewährleistet werden, dass der oder die Auszubildende mit Hilfe der Unterstützung auch den Lebensunterhalt bestreiten kann. Das gleiche gilt für Ausbildungswillige, die gefördert werden könnten, die jedoch die persönlichen Voraussetzungen dafür nicht mitbringen, beispielsweise weil sie schon einmal eine Ausbildung absolvierten.


Eine Neuregelung ist nach den Worten von Sozialsenatorin Hilde Adolf notwendig, weil Auszubildende, die BaföG oder Hilfe nach dem Arbeitsförderungsrecht beziehen können, keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben.