Sie sind hier:
  • „Rotes Kreuz Krankenhaus Stiftung Bremen“ ändert die Rechtsform:

Sonstige

„Rotes Kreuz Krankenhaus Stiftung Bremen“ ändert die Rechtsform:

18.12.2003

Ab Januar 2004 „Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen gGmbH“

Im Juni 03 beschloss das Kuratorium der Rotes Kreuz Krankenhaus Stiftung Bremen, den Krankenhausbetrieb auszugliedern – zum 1. Januar 2004 wird er nun in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) überführt. Als Geschäftsführung der neuen gGmbH bestellte das Kuratorium Angelika Alke, Pflegedirektorin, Dr. Friedemann Osmers, Ärztlicher Direktor und Klaus Stratmann, Verwaltungsdirektor des Roten Kreuz Krankenhauses (RKK). „Eine Stiftung ist einfach nicht mehr zeitgemäß – mittlerweile steht das Rote Kreuz Krankenhaus fast alleine da mit dieser überholten Rechtsform“, so Angelika Alke. Neben den anderen Bremer Krankenhäusern, die bereits ihre Rechtsform zur gGmbH (Diako, Roland-Klinik) oder zur GmbH (St-Joseph-Stift, Paracelsus Kurfürstenklinik) geändert haben, agieren auch die vier großen städtischen Krankenhäuser ab 1. Januar - allerdings unter dem Dach einer Holding - als gGmbHs.


Die Gründe für eine Änderung der Rechtsform der Klinik sind vielfältig:
„Wir wollen durch den Übergang in eine stärker unternehmerisch orientierte Krankenhausversorgung die Wirtschaftlichkeitsreserven besser ausschöpfen können, flexibler sein und gleichzeitig die Gemeinnützigkeit gewährleisten“, so Friedemann Osmers. Gleichzeitig erhofft sich der Vorstand die Verkürzung der unternehmerischen Entscheidungswege im Krankenhausbetrieb und eine Vereinfachung von Entscheidungsprozessen. Die Konzentration auf das Entstehen von Gesundheitszentren in der Krankenhauslandschaft sowie die Einführung der sogenannten Fallpauschalen waren ebenfalls Gründe für die Entscheidung zur Änderung der Rechtsform. So sind nun externe Finanzierungen von Großinvestitionen, zum Beispiel beim Kauf eines teuren medizinischen Spezialgerätes, durch Gründungen von Beteiligungsgesellschaften unterhalb der Ebene des Krankenhausbetriebes denkbar. Neu geordnet werden zum ersten Januar 2004 auch die Haftungsverhältnisse. „Das Stiftungsvermögen wird aufgrund der Haftung, die nun aus dem Krankenhausbetrieb selbst folgt, stärker gegen potentielle Zugriffe gesichert“, erklärt Klaus Stratmann und stellt fest: „Für die Mitarbeiter ändert sich nichts, es sind keine Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeitsverhältnisse geplant“.


Für weitere Informationen:
Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen, Verwaltungsdirektion, Tel.: 0421 55 99 320
www.roteskreuzkrankenhaus.de