Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Blumenthal: Maßnahmen zur Verbesserung der Geruchssituation verabredet

20.07.2005

Die Klagen über Geruchsbelästigungen in Bremen-Blumenthal hat die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen veranlasst, von der Bremer Woll-Kämmerei (BWK) zu verlangen, eine Reihe von Maßnahmen durchzuführen. Hierzu liegt jetzt eine bindende Verpflichtungserklärung der BWK vor.


Die Maßnahmen sehen unter anderem vor, dass von der Werksfeuerwehr der BWK täglich 3-mal im Bereich der Landrat-Christians-Straße Kontrollrunden durchgeführt werden mit dem Ziel, konkrete Aussagen zur Geruchsquelle und Geruchsintensität treffen zu können, um so auf besonders auffällige Geruchsereignisse reagieren zu können. Dies ist besonders wichtig, um auf Aussagen einzugehen, die gerade laufenden Testläufe für das Kraftwerk mit heizwertreichen Anteilen aus Siedlungsabfällen (SBS) seien Grund aktueller Geruchsbelästigung, obwohl die Messwerte am Kraftwerkskamin eindeutig dagegen sprechen.


Durch folgende Maßnahmen wird es nach einer nun geschlossenen vertraglichen Vereinbarung zur Minderung der Geruchsfreisetzung und folglich dadurch zu weniger Geruchsbelästigung in Blumenthal kommen:

1. Wollwäsche modernisieren, verringern, zusammenfassen und abdecken

2. Optimierung der Klimaanlagen

3. Absetzbecken für Sand im Wollwaschwasser stilllegen

4. Wegfall des Pumpensumpfs für entfettetes Wollwaschwasser


Nachdem die erstgenannte Maßnahme schon greift, soll bis zum Ende des Jahres, auch Maßnahme zwei umgesetzt werden. Die Maßnahmen drei und vier werden im Rahmen der Neuerschließung des Geländes durch die Bremer Investitionsgesellschaft parallel durch die BWK umgesetzt.


Der Erfolg dieser Anstrengungen muss objektivierbar sein. Daher wurde festgesetzt, dass ein bundesweit empfohlener Geruchsimmissionswert von der Wollwäsche ausgehend (1 Geruchseinheit pro Kubikmeter Luft gemäß GIRL Geruchsimmissionsrichtlinie während 97% der Jahresstunden) sicher unterschritten werden muss und dies nach Abschluss aller Verbesserungsmaßnahmen mittels einer qualifizierten Ausbreitungsrechnung und einer Nachmessung zu belegen ist. Den Behörden ist bewusst, dass mit dieser Vereinbarung noch nicht alle Probleme gelöst werden können, weil auch die Kläranlage zu einem nicht unerheblichen Anteil zum Gesamtgeruch beiträgt. Die Gewerbeaufsicht ist dazu noch in intensiven Verhandlungen mit dem Betreiber, um weitere Schritte für eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion zu verabreden.