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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

In Durban in die Kette gelegt - Verursacher eines Ölunfalls in Südafrika gestellt

11.07.2005

Ein unter der Flagge von Antigua fahrender Autotransporter verursachte in der Nacht des 7. Februar 2004 an der „Egerland Pier“ (ehem. Gelände des Bremer Vulkan) in Bremen-Vegesack liegend während eines Betankungsvorganges eine Verunreinigung durch Schweröl an den Pieranlagen und der Weser. Durch witterungsbedingte Umstände wurde das Öl stromaufwärts bis zum Hafenbecken des Vegesacker Hafens, den Anlagen der Fähre Vegesack-Lemwerder und weiter in der Lesum bis zum Lesumsperrwerk in Burglesum getrieben.


Durch sofort nach Eingang der Meldung durch den Bereitschaftsdienst beim Senator für Bau, Umwelt und Verkehr angeordnete Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Schadens durch entsprechende Fachfirmen wurden Kosten in Höhe von über € 300.000,00 verursacht.

Der Bescheid mit der Forderung zum Ausgleich der durch die Stadtgemeinde verauslagten Kosten wurde über eine in Hamburg ansässige Firma dem Reeder zugestellt. Im vorliegenden Fall waren die Verantwortlichkeiten (Reeder, Eigner, Makler usw.) völlig unübersichtlich.

Eine Begleichung der Schuld erfolgte trotz intensiven Bemühens des zuständigen Mitarbeiters bei der Umwelt-Behörde nicht, so dass sich die Behörde im Dezember 2004 gezwungen sah, die Forderung im Rahmen der zwangsweisen Vollstreckung durch die Vollstreckungsstelle beim Senator für Finanzen einziehen zu lassen.

Eine Rückkehr des Schiffes in einen deutschen bzw. in einen EU-Hafen schien auf absehbare Zeit nicht geplant; daher erschien eine Einziehung der Kosten zunächst aussichtslos.

Über Wasserschutzpolizei und Schiffsmeldedienst konnte schließlich in Erfahrung gebracht werden, dass sich das Schiff seit dem 26. Mai 2005 auf dem Weg von Singapur nach Durban in Südafrika befand, wo es am 17. Juni anlegen und am 18. Juni wieder auslaufen sollte.

Ein beauftragtes und mit dem internationalen Schifffahrtsrecht vertrautes Bremer Anwaltsbüro reagierte sofort in enger Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei in Durban, um das Schiff als Zwangsmaßnahme durch die örtlichen Behörden dort „in die Kette“ legen zu lassen. Die „Arrestierung“ erfolgte am 17. Juni und hatte umgehend auch Erfolg.


Schon nach wenigen Tagen wurde die Forderung einschließlich zwischenzeitlich entstandener Verzugszinsen nach Bremen überwiesen, so dass das Schiff eine Woche später aus dem „Arrest“ entlassen werden konnte.