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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Neue Abwassergebührenregelung tritt in Kraft

28.11.2003

Die Bremische Bürgerschaft hat jetzt beschlossen, bei den Abwassergebühren einen neuen, verminderten Gebührensatz einzuführen. Mit dem jetzt beschlossenen Änderungsgesetz wird eine Gebührenregelung eingeführt, die diejenigen Grundstückseigentümer finanziell entlastet, die für die Beseitigung des auf ihrem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers selbst sorgen müssen, weil keine Ableitungsmöglichkeit in einen öffentlichen Kanal besteht. In diesem Fall reduziert sich der Gebührensatz von künftig 2,79 € auf 2,34 € je Kubikmeter verbrauchtes Frischwasser.

Um künftig nur den verminderten Gebührensatz zahlen zu müssen, haben die Grundstückseigentümer zwei wichtige Voraussetzungen zu erfüllen: Zum einen muss das Grundstück an einer Straße liegen, in der kein Niederschlagswasserkanal oder Mischwasserkanal verlegt ist. Zum anderen muss das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser entweder auf dem Grundstück versickert oder in ein angrenzendes oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Treffen beide Voraussetzungen zu, können die Grundstückseigentümer einen schriftlichen Antrag auf Verminderung der Entwässerungsgebühren bei der hanseWasser Bremen GmbH stellen. Die entsprechenden Antragsvordrucke werden ab dem 1. Dezember bei der hanseWasser Bremen GmbH in Gröpelingen, beim Kundencenter der swb Enordia in der Sögestraße, dem BürgerServiceCenter Mitte in der Pelzerstraße, bei allen Ortsämtern und im Internet unter www.hansewasser.de erhältlich sein.

Nähere Informationen zur Antragstellung können dann auch dem Antragsvordruck selbst entnommen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben bei der Antragstellung Zeit bis zum 31.03.2004 bei der hanseWasser Bremen GmbH einen Antrag zu stellen, der bei Berechtigung rückwirkend zum 1. Januar 2004 gilt.