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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Aus der heutigen Senatssitzung (17.12.2002): Baumschutz novelliert

17.12.2002

Der Senat hat heute (17.12.2002) die geplante Novellierung der Baumschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Damit kann die neue Verordnung wie geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Künftig ist der Schutzstatuts auf Laubbäume begrenzt, die Gehölzarten Pappel und Weide werden als Schutzgegenstände ebenso gestrichen wie der Schutzgegenstand Baumgruppe. Auch Bäume, die näher als fünf Meter an Wohnhäusern stehen, sind nicht mehr geschützt. Gleiches gilt für Bäume, die näher als zwei Meter an Grundstücksgrenzen stehen.


Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer: "Die ganz überwiegende Zahl der Bürger hat Freude daran, privates Grün zu erhalten. Da ist es nicht Aufgabe des modernen Staates, den Bürger mit viel Verwaltungsaufwand zu Dingen zu zwingen, die dieser auch von alleine tut. Jährlich gibt es in Bremen über 1000 Verwaltungsvorgänge, bei denen Bürger beantragen, einen Baum entfernen zu dürfen. In ca. 80 Prozent der Fälle haben die Bürger berechtigte Argumente für sich und nach einem Prüfverfahren wird diesem Antrag stattgegeben. Das richtige Ziel, durch Bäume in der Stadt zu einer ökologischen Belebung, zu einer Verbesserung des Stadtklimas und auch zu einer Verbesserung des Ortsbildes zu kommen, ist inzwischen in den Hintergrund gedrängt worden. Ziele der neuen Verordnung sind, Entbürokratisierung und Bürgernähe ohne dabei die Kernsubstanz des Baumschutzes zu gefährden. Bremen bleibt eine grüne Stadt."