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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Bedrohte Lebensräume im Land Bremen geschützt / Broschüre informiert über Biotopschutz

26.11.2001

Bremen hat viel zu bieten, gerade auch was die Natur angeht. Neben den 17 Naturschutzgebieten, die für Flora und Fauna besonders wertvolle Flächen langfristig sichern, gibt es etwa 600 selten gewordene Lebensräume, die unter Schutz gestellt sind. Über diese besonders geschützten Biotope informiert jetzt der Senator für Bau und Umwelt mit einer neuen, reich bebilderten Broschüre. Die Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer: „Es gibt auch in Bremen eine Fülle selten gewordener Lebensräume, die zu klein sind, um sie als Naturschutzgebiet auszuweisen, aber zu bedeutsam, um sie ungeschützt zu lassen. Für diese Naturschätze haben die Länder die Möglichkeit, einen besonderen Schutzstatus zu erlassen. Für mich hat der Schutz dieser besonders wertvollen Biotope besondere Priorität“.


Mitte 1999 hat die Bremische Bürgerschaft durch eine Novellierung des Bremischen Naturschutzgesetzes die entsprechenden gesetzlichen Möglichkeit geschaffen. Dies gilt insbesondere für


  • Moore, Sümpfe, Röhrichte, naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte

  • Offene Binnenddünen, Zwergstrauchheiden, Borstgras- und Trockenrasen

  • Bruch-, Sumpf- und Auwälder

  • Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich.


Neben Biotopen, die bereits in Schutzgebieten liegen, gehören hierzu zahlreiche auch kleinere und verstreut liegende Lebensräume, die als Verbindungselemente eines vernetzten Biotopsystems von großer Bedeutung sind. Sie diesen als Rückzugsgebiete, aus denen Tiere und Pflanzen in neue zu besiedelnde Flächen einwandern können und als letzte Lebensstätten von Arten, die in der übrigen Landschaft nicht mehr existieren können.


Die geschützten Biotope unterliegen einem Veränderungsverbot, das heißt, dass alle Handlungen, die Zerstörung oder nachhaltiger Beeinträchtigung führen können, verboten sind. Bisher ausgeübte Nutzungen, die wesentlich für die Entstehung geschützter Biotope waren, sind jedoch ausdrücklich erwünscht. Hierzu gehört beispielsweise die landwirtschaftliche Nutzung von Nassgrünland oder Magerrasen durch Mahd oder extensive Beweidung.


Die Eigentümer werden schriftlich über die Eintragung der geschützten Biotope in das Naturschutzbuch informiert. Von den gesetzlichen verboten können unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen durch die zuständige Naturschutzbehörde zugelassen werden.

Die Broschüre ist zu beziehen über den Senator für Bau und Umwelt, Abt. Naturschutz, Große Weidestraße 4 – 16.