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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 beginnt

11.06.2014

Mit einer deutlich veränderten und optimierten Planung wird das Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 im Stadtteil Huchting neu eingeleitet. Hierfür wurden die Planunterlagen bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zur Genehmigung eingereicht.
Die ursprüngliche Planung aus dem Jahre 2010 war insbesondere aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Natur und in private Grundstücke kritisiert worden. In einem umfangreichen Bürgerbeteiligungsverfahren konnten zahlreiche Verbesserungen entwickelt werden, die in die jetzt vorgelegte Planung eingeflossen sind. So wurde z.B. der Lärmschutz an vielen Stellen optimiert und die Führung der Straßenbahnlinie 1 an die Bedürfnisse des Stadtteils angepasst.
Senator Dr. Joachim Lohse: "Wir haben dieses Projekt neu gestartet und zahlreiche Anregungen der Menschen vor Ort berücksichtigt. Damit haben wir die Grundlage für eine erfolgreiche Erweiterung des Straßenbahnnetzes in Bremen gelegt. Das ist gut für die Mobilität in der Stadt, fürs Klima und für die Umwelt."

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr führt in den folgenden Monaten das neue Planfeststellungsverfahren durch. In einem ersten Schritt können die Antragsunterlagen für einen Monat von allen Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden. Die Pläne liegen hierfür ab dem 16. Juni 2014 im Ortsamt Huchting sowie in der Bibliothek der Bremischen Bürgerschaft öffentlich aus. Außerdem werden sie auf der Homepage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr (www.bauumwelt.bremen.de) zur Verfügung gestellt. Bis zum 29. Juli.2014 können Einwendungen gegen die geplante Baumaßnahme erhoben werden.
Da über die Verlängerung der Linie 8 die Verbindung in das niedersächsische Umland hergestellt werden soll, werden die neuen Planungen zeitgleich auch in den Nachbargemeinden Stuhr und Weyhe öffentlich ausgelegt.

Nach den Sommerferien wird es einen Erörterungstermin geben, in dem alle Einwendungen gegen das Vorhaben noch einmal intensiv erörtert werden sollen. Hierfür wird es rechtzeitig noch eine gesonderte Einladung geben.