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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Aus der heutigen Senatssitzung (19.9.2000):
Senat beschließt Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung

19.09.2000

Auf Vorschlag der Senatorin für Bau und Umwelt, Christine Wischer, hat der Senat heute (19.9.2000) eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beschlossen. Wischer: „Wir müssen alle realisierbaren Bestrebungen unterstützen, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch intensive, neue Formen der Kontrolle wirkungsvoll zu bekämpfen.“

Zu den jetzt beschlossenen Neuerungen gehört vor allem der Aufbau einer neuen gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEA), der Mitarbeiter der verschiedenen beteiligten Ressorts zugeordnet werden. Wischer: „Diese neue „Task force illegale Beschäftigung“ ist als schlagkräftige Ergänzung der bestehenden Strukturen zu verstehen. Damit sollen alle zuständigen senatorischen Behörden zusammen mit den Behörden des Bundes, der Kammern und der Versicherungsträger gemeinsam gegen diese Straftaten vorgehen.“ Ein genaues Konzept für den Einsatz der „Task force“ wird der Senator für Inneres dem Senat in zwei Monaten vorlegen.

Weiterhin hat der Senat beschlossen, dass das Verfahren der gewerksweisen Auftragsvergabe weiterhin als Regelverfahren bei öffentlichen Bauvergaben angewandt werden soll, um insbesondere mittelständischen Unternehmen bessere Beteiligungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Generalunternehmer-Ausschreibungen - so der Senat - müssten weiterhin die Ausnahme bleiben und bedürften der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Vergabeausschusses bzw. der zuständigen Deputation. Darüber hinaus sollen Erfahrungen ausgewertet werden, die in Bayern mit einer Quotenregelung für den Einsatz von Nachunternehmern gemacht worden sind. Außerdem will der Senat prüfen, wie die bestehende Tariftreue-Erklärung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch ein Landesvergabegesetz abgesichert werden kann.

Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat auch beim Einsatz von Sozialversicherungsausweisen. Die Hinterlegung eines solchen Ausweises beim örtlich zuständigen Vertreter des Auftragnehmers sei ein geeignetes Instrument, um die Illegalität von Arbeitskräften auszuschließen. Voraussetzung sei allerdings, dass die Fälschungssicherheit dieser Ausweise sichergestellt werde.

Die notwendigen Voraussetzungen hierfür will Bremen im Rahmen einer Bundesratsinitiative gemeinsam mit Niedersachsen schaffen.