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Senatskanzlei

Ortsamtsleitung bleibt zunächst unbesetzt

21.05.2014

Gegen die Besetzung der Stelle der Ortsamtsleitung in Horn-Lehe mit der vom Beirat gewählten Bewerberin hat ein unterlegener Bewerber einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Wie in vergleichbaren früheren Fällen wird deshalb die Ernennung zunächst nicht erfolgen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Der unterlegene Bewerber macht einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip geltend. Im ersten Wahlgang hatte die erfolgreiche Bewerberin zwar die im Beirätegesetz vorgesehene erforderliche einfache Mehrheit erreicht, jedoch nicht die absolute Mehrheit der Stimmen.