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Europawahl am 25. Mai 2014: Höchste Zeit für Briefwählerinnen und Briefwähler

Das Statistische Landesamt Bremen teilt mit:

16.05.2014

Nur noch wenige Tage bis zur Wahl am 25. Mai.
Wahlberechtigte, die an diesem Tag nicht in ihrem Wahllokal abstimmen können, müssen deshalb nicht auf ihr Stimmrecht verzichten. Noch bis Freitag, 23. Mai, 18:00 Uhr können Wahlschein und Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt beantragt werden.
In besonderen Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können die benötigten Dokumente noch bis 15:00 Uhr am Wahltag beantragt werden.

Wählerinnen und Wähler der Stadt Bremen können den Antrag persönlich, per Brief, Fax oder E-Mail beim Wahlamt Bremen oder über ein Onlineformular (erreichbar über www.wahlen.bremen.de > Aktuelles) stellen.

Aufgrund der zu berücksichtigenden Postlaufzeiten sollte der Antrag ab sofort persönlich im Wahlamt gestellt werden. Dafür ist nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.

Das Wahlamt befindet sich im Erdgeschoss des Statistischen Landesamtes Bremen, An der Weide 14-16, 28195 Bremen.

Öffnungszeiten in der Woche vom 19. bis zum 25. Mai:

  • Montag, Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: keine Ausgabe von Briefwahlunterlagen
  • Donnerstag, Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
  • (Nur für besondere Fälle:)
  • Samstag: 09:00 – 13:00 Uhr
  • Sonntag: 08:00 – 18:00 Uhr

Auch in Bremen-Nord gibt es die für Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtbezirks die Mög-lichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zu beantragen bzw. persönlich per Briefwahl zu wählen, und zwar im Stadthaus Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, 1. Etage.

Öffnungszeiten in der Woche vom 19. bis zum 25. Mai:

  • Donnerstag, 22. Mai: 09:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Wahlschein und dem Stimmzettel muss spätestens am Wahltag, Sonntag, 25. Mai 2014, um 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein. Später eingehende Briefe werden nicht berücksichtigt. Die Wählerinnen und Wähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang verantwortlich. Das bedeutet: wer seine Unterlagen per Post verschicken möchte, muss die Laufzeit berücksichtigen und den Brief rechtzeitig aufgeben. Das Wahlamt Bremen empfiehlt, den Wahlbrief nach Möglichkeit schon am Mittwoch, spätestens aber am Freitag einzuwerfen. Wahlbriefe, die nach der Briefkastenleerung am Samstag (24. Mai) eingeworfen werden, werden von der Post nicht mehr zugestellt. Es besteht aber die Möglichkeit, den Wahlbrief selbst zum Wahlamt zu bringen und dort bis Sonntag, 25. Mai, 18:00 Uhr, in den Briefkasten zu werfen.

Wer bereits Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, muss sich schnellstmöglich, spätestens bis Samstag, 24. Mai, 12:00 Uhr mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Kontakt zum Wahlamt Bremen:
Telefon: (0421) 361 88 888
Telefax: (0421) 361 22 78
E-Mail:wahlamt@statistik.bremen.de