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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

"Arbeit, Teilhabe, Bildung": Senat verabschiedet beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm

Arbeitssenator Günthner: "Klare Schwerpunktsetzung für Jugendliche und gegen Armut"

13.05.2014

Nach einem intensiven Beratungsprozess hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (13.05.2014) das neue Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP) verabschiedet, mit dem die inhaltlichen Schwerpunkte für die Arbeitsmarktpolitik der kommenden Jahre festgelegt werden. "Das BAP legt einen klaren Fokus auf die Integration in den Arbeitsmarkt", so Bremens Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, Martin Günthner. "Besonders wichtig ist, dass wir möglichst viele junge Menschen erreichen und fördern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Dies schafft Perspektiven und trägt zur Vermeidung von Armut bei."

Eckpunkte des programmatisch neu ausgerichteten BAP 2014 – 2020 mit dem Titel "Arbeit, Teilhabe, Bildung" sind:

  • Das BAP zielt konsequent auf Armutsbekämpfung durch Integration in existenzsichernde Arbeit.
  • Allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen Zugänge zu Ausbildung und Arbeit ermöglicht werden und dafür insbesondere die Übergänge aus dem allgemeinbildenden Schulsystem in die berufliche Bildung so organisiert werden, dass überflüssige Warteschleifen im Übergangssystem vermieden werden.
  • Von der künftigen Arbeitsmarktförderung des Landes sollen insbesondere Arbeitslose (v.a. SGB II), alleinerziehende Eltern, Menschen mit Migrationshintergrund und Frauen profitieren.
  • Abschlussbezogene Maßnahmen für Frauen und Männer, die den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen.
  • Die Angebote abschlussbezogener Qualifizierung für un- und angelernte Beschäftigte werden weiterentwickelt, um ihre Arbeitsmarktposition zu verbessern.
  • Für besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose werden Maßnahmen fortentwickelt und angeboten, die zwar sozialintegrativ ausgerichtet sind, dabei aber auf Erwerbsorientierung zielen.
  • Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose soll arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen mit Bedarfen in sozial benachteiligten Stadtteilen verbinden.
  • Die Beratungslandschaft soll übersichtlicher gestaltet und Mehrfachstrukturen vermieden werden.
  • Der gleichberechtigte Zugang von Menschen mit Behinderungen, Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund sowie der Abbau regionaler und lokaler Unterschiede sind Querschnittsziele des BAP.

Die Mittel für das BAP stammen zu einem großen Teil aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In den kommenden sieben Jahren erhält Bremen 76,2 Millionen Euro. Dies sind zwar rund 13 Millionen Euro weniger als in der abgelaufenen Förderperiode. Dennoch ist es in den Schlussverhandlungen gelungen, weitergehende Kürzungsabsichten zu verhindern.

Da auch in anderen Bereichen der Arbeitsförderung in den vergangenen Jahren öffentliche Mittel des Bundes und der Arbeitsagentur deutlich gekürzt worden waren, hatte die Bürgerschaft für den Haushalt 2014 / 2015 jeweils vier Millionen Euro Landesmittel für die Arbeitsförderung beschlossen, diese jedoch bis zur Verabschiedung eines neuen Konzeptes gesperrt. Mit der Vorlage des BAP werden die Voraussetzungen geschaffen, diese Landesmittel für die kommenden beiden Jahre zu verplanen.

Die Landesmittel sollen in den kommenden beiden Jahren schwerpunktmäßig für den Aufbau der Jugendberufsagenturen, die Ausbildungsgarantie und für Schulsozialarbeit ausgegeben werden. Senator Günthner: "Mit dieser Schwerpunktsetzung erreichen wir es, dass die Landesmittel fast vollständig dafür eingesetzt werden, Jugendlichen den Weg in eine qualifizierte Berufslaufbahn zu ermöglichen."