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Senatskanzlei

“Gericht hat Fragen aufgeworfen, wir werden überzeugende Antworten geben“

17.08.2006

Bürgermeister Jens Böhrnsen hält am Ziel fest: Bremerinnen und Bremern sollen ohne Gebühren bestmögliche Ausbildung erhalten

"Es war, ist und bleibt mein Ziel, jungen Bremerinnen und Bremern eine wissenschaftliche Ausbildung ohne Studiengebühren zu ermöglichen. Die Chancen auf ein Studium und einen qualifizierten Beruf dürfen in Bremen und Bremerhaven nicht davon abhängen, ob jemand als Kind wohlhabender oder weniger wohlhabender Eltern geboren wird. Auch für Bremen als Wissenschaftsstandort bleibt entscheidend, dass wir alle Talente und Potentiale junger Menschen nutzen und fördern. Für Bremen habe ich mich deshalb immer eindeutig gegen die Einführung einer allgemeinen Studiengebühr eingesetzt. Vielmehr haben wir einen politischen Kompromiss gefunden, der mit einer Landeskinder-Regelung meiner Überzeugung ebenso Rechnung trägt wie der Notwendigkeit eines Haushaltsnotlagelandes, auch mögliche Einnahmepotentiale zu erschließen. In seinem Beschluss wirft das Gericht Fragen auf, auf die wir in der weiteren juristischen wie politischen Debatte überzeugende Antworten geben können und geben werden.“


Mit dieser Haltung reagierte Bürgermeister Jens Böhrnsen heute (17.8.2006) in einer ersten Stellungnahme auf drei Eilentscheidungen des Bremer Verwaltungsgerichts, mit der Gebührenbescheide der Bremer Universität für niedersächsische Studierende zunächst aufgehoben worden sind. Das Gericht hatte dabei eine Differenzierung zwischen bremischen und auswärtigen Studierenden als bedenklich eingestuft.

Böhrnsen sagte, er sehe nach der ersten Durchsicht der Entscheidung bereits eine Reihe von Gesichtspunkten, die in die weitere Diskussion eingebracht werden müssten. So habe sich bereits im Eilverfahren gezeigt, dass das Bremer Verwaltungsgericht die Heranziehung auswärtiger Studierender zu Studiengebühren allein im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz als problematisch ansehe. Weitergehenden Bedenken, die im Eilverfahren geäußert wurden, sei das Verwaltungsgericht dagegen ausdrücklich nicht gefolgt. Insbesondere bezweifle es nicht, dass das Studienkontenmodell mit der verfassungsrechtlich garantierten Berufs- und Ausbildungsfreiheit vereinbar sei.

Im Hauptsacheverfahren bestehe jetzt ausreichend Gelegenheit darzulegen, dass die Differenzierung zwischen Landeskindern und auswärtigen Studierenden durch sachgerechte Erwägungen gerechtfertigt sei. So gebe es bereits eine ganze Reihe von Fällen, in denen Landeskinderklauseln durch höchstrichterliche Rechtsprechung sehr wohl als zulässig anerkannt wurden. Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zum bremischen Privatschulgesetz entschieden, es müsse einem Land erlaubt sein, knappe finanzielle Mittel primär für die Aufgabenerfüllung zugunsten der im Land wohnenden Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Dies müsse umgekehrt auch für Vergünstigungen bzw. Gebührenbefreiungen gelten.


Im Hauptverfahren müsse und könne Bremen – wie in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angemahnt - jederzeit präzisieren, in welchem Umfang die Steuereinnahmen, die die Freie Hansestadt Bremen im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung für die in Bremen wohnhaften Studierenden erhalte, den Hochschulen zugute kommen.


Des Weiteren dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass die Einführung von Studiengebühren in anderen Ländern zu einem stärkeren Zustrom auswärtiger Studierender nach Bremen führen werde. Auch unter diesem Gesichtspunkt müssten geeignete Steuerungsinstrumente an die Hand gegeben werden. Dies sei auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich zulässig. Zwar habe das Verfassungsgericht bislang nur Zulassungsbeschränkungen als Beispiel für solche Steuerungsmöglichkeiten genannt. Gegenüber diesem zulässigen Instrument sei das bremische Studienkontenmodell sogar das mildere Instrument, da es niemandem vom Studium ausschließt.




Zu den Erklärungen der Bremer CDU-Fraktion erklärte Böhrnsen: „Statt sich um konstruktive Lösungen zu bemühen, sitzt die Bremer CDU in tiefer Rat- und Ahnungslosigkeit in den Büschen. Sie weiß weder, wovon sie spricht noch was sie will. Ihre Botschaft lautet: Wir sind nicht verantwortlich, wir sind nicht zuständig. Wenn die Bremer CDU insgeheim nunmehr alle Bremer Studierenden zur Kasse bitten will, sollte sie ihnen das zumindest sagen. Die Studenten und Eltern haben ein Recht darauf zu erfahren, woran sie in dieser Frage bei der Bremer CDU sind." Auch die CDU-Zahlenspiele über angebliche Haushaltsrisiken infolge der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts bezeichnete Böhrnsen als absurd. Durch die gestrige Entscheidung ist im laufenden Budget der Bremer Universität kein einziger Cent gefährdet. Dort sind bislang ausschließlich mögliche Gebühren für Langzeitstundenten berücksichtigt. Diese Möglichkeit stand vor Gericht allerdings überhaupt nicht zur Diskussion.“