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Senatskanzlei

Aus der heutigen Senatssitzung (12.12.2005): Senat verabschiedet Entwurf für Doppelhaushalt 2006/2007

12.12.2005

„Sparsam, transparent, realistisch und mit klaren Schwerpunkten“

Was sich bereits in der vergangenen Woche abzeichnete, ist vom Senat in seiner heutigen Sitzung (12.12.2005) umgesetzt worden: Die Landesregierung hat die Haushalte für die Jahre 2006 und 2007 auf den Weg gebracht. Die Verwaltungen werden jetzt die beschlossenen Ergebnisse umsetzen, so dass der Senat planmäßig am 7. Februar 2006 die Haushaltsentwürfe für diese unter Sanierungsgesichtspunkten wichtigen Jahre der Bremischen Bürgerschaft zuleiten kann.

„Wir haben mit diesem Haushaltsentwurf die Weichen für die Zukunft vernünftig gestellt und in der Koalition Entscheidungs- und Kompromissfähigkeit bewiesen. Sparsamkeit, Klarheit und die Zukunft unserer Kinder sind die Markenzeichen dieses Entwurfs“, erklärten die beiden Bremer Bürgermeister, der Präsident des Senats Jens Böhrnsen, und der stellvertretende Regierungschef, Bürgermeister Thomas Röwekamp, nach der heutigen Beschlussfassung des Senats.


„Der vor dem Senat vorgelegte Entwurf des Doppelhaushaltes löst mehrere politische Zielsetzungen der Koalition ein: Er ist ein deutliches Signal, dass Bremen auch in Zukunft seine Sparanstrengungen fortsetzen und einen Eigenbeitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte leisten wird. Er setzt gleichzeitig politische Schwerpunkte bei Bildung sowohl in der weiteren Bewältigung der PISA-Ergebnisse als auch beim Ausbau von schulischen Ganztagsangeboten und bei der Betreuung der ganz kleinen Bremerinnen und Bremer zwischen null und drei Jahren, für die wir in Bremen und Bremerhaven in den kommenden Jahren zusätzliche Angebote schaffen wollen. Er verzichtet schließlich bei Einnahmen und Ausgaben auf Ansätze, die sich in der Vergangenheit als offenkundig unrealistisch erwiesen und Nachtragshaushalte nötig gemacht haben. Sparvorgaben, die sich auch beim besten Willen nicht einlösen lassen, bringen naturgemäß kein Geld, sondern kosten Glaubwürdigkeit. Bei einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wie in den bevorstehenden Verhandlungen mit Bund und Ländern wollen wir mit ehrgeizigen, aber realistischen Zahlen bestehen“, erklärte der Präsident des Senats, Bürgermeister Jens Böhrnsen.


Sein Stellvertreter Thomas Röwekamp bewertete den Haushaltsentwurf unter dem Aspekt der Kinder- und Jugendförderung zugleich als Erfolg für den Sport: „Insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren von der Arbeit, die Ehrenamtliche in Bremer Sportvereinen leisten. Daher freue ich mich, dass die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei der Übungsleiterpauschale und bei Vereinszuschüssen aus Wettmitteln vom Tisch sind. Damit setzt der Senat trotz angespannter Haushaltslage ein Signal für den Sport und damit für die Freizeitmöglichkeiten von über 100.000 Bremern“, betonte Röwekamp, der zugleich Senator für Inneres und Sport ist.


Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum beschreibt den Geist des Konsenses im Senat wie folgt: „Wir haben uns weitere ehrgeizige Sparanstrengungen gesetzt, kürzen z.B. bei den Investitionen. Damit machen wir unseren Eigenbeitrag deutlich. Im Sinne der Transparenz wurden Ressorts von alten Lasten glatt gestellt. Zudem haben wir wichtige Akzente gesetzt im Bildungsbereich (PISA und Ganztagsschulen) und im Sozialbereich (frühkindliche Erziehung)“. Der Doppelhaushalt sei eine realistische Grundlage für die Arbeit der Ressorts.


Damit habe der Senat anderthalb Jahre vor der nächsten Wahl zur Bremischen Bürgerschaft noch einmal wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Denn seit dem Sommer 2005 hätten sich eine Vielzahl von Veränderungen ergeben.

Schwerpunktmäßig seien zu nennen:























































in Mio. €

· Mindereinnahmen aufgrund der Steuerschätzung 78 91
· Reduzierung der bisherigen Einsparerwartungen aus Hartz IV 30 30
· unabweisbare Ressortmehrbedarfe 46 1) 54 1)
· bisher nicht aufgelöste Minderausgaben 25 19
Insgesamt

rd.

179 194
Von diesen Beträgen konnten durch Einsparungen (insbesondere im Investitionsbereich) erbracht werden. 71 73
1) Eine Aufteilung ergibt sich aus Anlage 1.


Der Senat wird unter anderem die Investitionsausgaben des Grundinvestitionsprogramms vor dem Hintergrund der hohen Ausgabereste in diesem Bereich um jährlich 30 Mio. € absenken. Des weiteren sollen Hafeninvestitionen in Höhe von 31 bzw. 36 Mio. € künftig über Erträge der BLG finanziert werden.


Einen Einsparbetrag von 10 Mio. € erwartet der Senat aufgrund der restriktiven Haushaltsführung während der „haushaltslosen“ Zeit in der 1. Jahreshälfte 2006. Schließlich sind weitere Beträge in Höhe von 15 bzw. 20 Mio. € bei den Zinsausgaben einzusparen. Die Kreditaufnahme muss in Höhe der Differenzbeträge entsprechend erhöht werden.


Bisher noch nicht eingeplant sind mögliche Entlastungswirkungen aufgrund der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene. Diese Entlastungen werden zur Senkung der Kreditaufnahme eingesetzt werden. Zur Erinnerung: Allein die geplante Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von bisher 16 auf 19 % wird zusätzliche Einnahmen bei Ländern und Gemeinden bringen. Davon soll 1 Prozentpunkt ausschließlich dem Bund verbleiben. Von daher wird gegenwärtig auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer im Jahre 2007 mit Mehreinnahmen in Höhe von etwa 60 Mio. € gerechnet. Dies vor allem vor dem Hintergrund der Fragestellung, ob das Kauf-Verhalten der Bürgerinnen und Bürger angesichts dieser Entscheidung unverändert bleiben wird bzw. inwieweit Kauf-Entscheidungen insbesondere für teure Konsumgüter auf das Jahr 2006 vorgezogen werden. Hierzu bedarf es noch besonderer Analysen.


Senator Dr. Nußbaum: „Mit dieser Entscheidung sind auch Weichenstellungen für die in den künftigen Planungsjahre zu erbringenden bremischen Eigenbeiträge verbunden: Wir planen, im Jahre 2009 einen ausgeglichenen Primärsaldo zu erreichen“. Das heißt, dass in diesem Jahr die laufenden Einnahmen ausreichen sollen, um die laufenden und die investiven Ausgaben Bremens zu finanzieren. Ausgeklammert sind bei dieser Betrachtung der laufenden Geschäftstätigkeit allerdings Einnahmen aus Vermögensveräußerungen sowie die Ausgaben für Zinsen.


Ein erhebliches Risiko, das der Senat bisher gesehen hat, wird nicht eintreten: Der Bund hat aktuell von seiner Absicht Abstand genommen, sich an der Finanzierung der Unterkunftskosten der Alg-II-Empfänger künftig nicht mehr zu beteiligen. Der Anteil des Bundes beträgt bisher 29,1 %. Hierin sah der Senat bislang ein Finanzierungsrisiko von bis zu 55 Mio. € pro Jahr.


Anlage 1: Mehrbedarfe in den Ressorthaushalten 2006/2007



Anlage 2: Tabellen 2006/2007: Ausgaben nach Ressortbereichen