Sie sind hier:

Senatskanzlei

Senator Dr. Ulrich Nußbaum weist Kritik an Bremer Sanierungspolitik zurück

22.08.2005

Keine neuen Argumente im Schreiben des Bundesfinanzministeriums

Der Senator für Finanzen und die Senatskanzlei haben heute (22. August 2005) die in einem Schreiben des Persönlichen Referenten von Bundesfinanzminister Hans Eichel an eine Bremer Bürgerin, das inzwischen auch von Bremer Medien aufgegriffen wurde, geäußerte Kritik an der Bremer Sanierungspolitik zurückgewiesen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum wird sich darüber hinaus auch in einem persönlichen Schreiben an Bundesfinanzminister Hans Eichel wenden.


Der Finanzsenator stellt klar, dass das Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium keinerlei neue Argumente enthält.


Die bremische Sanierungsstrategie wurde zuletzt im Rahmen der Sitzung des Finanzplanungsrates am 30.06.05 zusammen mit dem Bundesfinanzministerium erörtert, als die Freie Hansestadt Bremen ihren abschließenden Bericht über die Verwendung der Sanierungshilfen des Bundes während der letzten 10 Jahre vorgelegt und ausführlich dargestellt hat, aufgrund welcher - von Bremen nicht zu beeinflussenden - Entwicklungen die gesteckten Sanierungsziele nicht planmäßig erreicht wurden.

Diesem Gremium hat Bremen als anerkanntes Haushaltsnotlageland regelmäßig berichtet.

Im Rahmen dieser differenzierten Erörterungen wurde stets festgestellt, dass Bremen alle Auflagen eingehalten hat und vorgegebene restriktive Ausgabengrenzen zum Teil deutlich unterschritten hat.


Die Freie Hansestadt Bremen geht aufgrund der weiterhin bestehenden Haushaltsnotlage von einem fortdauernden Unterstützungsanspruch aus und hat im Rahmen der letzten Sitzung des Finanzplanungsrates angeregt, weitere Verhandlungen und Beratungen mit Vertretern aus Bund und Ländern, ggf. im Rahmen einer Arbeitsgruppe, zu führen. Dieser Bitte des Landes Bremen wurde nicht nachgekommen.


Der Senat hat deshalb am 16.08.05 beschlossen, die Verhandlungen mit dem Bund über eine weitere Sanierung formal abzuschließen und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen.Bremen setzt weiterhin auf eine aktive Sanierungsstrategie mit verstärkten Eigenanstrengungen.

Parallel wird das Land Bremen weiterhin für Gespräche mit Bund und Ländern offen sein.