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Senatskanzlei

Erklärung des Chefs der Senatskanzlei, Professor Dr. Reinhard Hoffmann, zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens

06.07.2005

Der Chef der Senatskanzlei, Professor Dr. Reinhard Hoffmann, hat gelassen zur Kenntnis genommen, dass die Staatsanwaltschaft Bremen im Zusammenhang mit der Zahlung von 500.000 Euro an die Günter Grass Stiftung, die aus einer Zuwendung der E-ON im Rahmen der Veräußerung von E-ON-Anteilen an der swb stammten, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet hat.


Reinhard Hoffmann:


„Ich stelle mich der juristischen Würdigung und Klärung des Vorgangs mit gleichem Selbstbewusstsein und gleicher Selbstverständlichkeit, mit denen ich selbst vor inzwischen nahezu einem Jahr vorab veranlasst habe, dass alle einschlägigen Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden. Niemand kann mehr interessiert sein an einer rückhaltlosen Aufklärung des in Rede stehenden Einzelfalls und darüber hinaus an einer grundsätzlichen und für die Zukunft Verlässlichkeit und Rechtssicherheit schaffenden Klärung als ich selbst. Im Interesse beider Ziele sind zwischenzeitlich gegenüber den parlamentarischen Gremien wie gegenüber der Öffentlichkeit alle Vorgänge im Zusammenhang der Zuwendung an die Grass-Stiftung umfassend und transparent dargelegt worden, auch wenn die politische und juristische Bewertung nach wie vor kontrovers ist.


Im Kern geht es um eine politische Diskussion zwischen Senat und Bürgerschaft über haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Befugnisse und Gestaltungsmöglichkeiten im „Konzern Bremen“. Wir sind mitten in einem tief greifenden und umfassenden Reformprozess, in dem eine Vielzahl von Aufgabenfeldern, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten innerhalb des „Konzerns“ neu zu justieren sind. Neben dem Ziel höherer Kosten-Nutzen-Relation, größerer Effizienz und Bürgernähe aller öffentlicher Dienstleistungen ist dabei vor allem auch ein Rechtssicherheit schaffender Konsens zwischen Bürgerschaft und Senat vorrangiges Ziel. Eine verlässliche Grundlage für ein gedeihliches Zusammenwirken von Exekutive und Legislative ist auch aus meiner persönlichen Sicht die entscheidende Voraussetzung für eine dynamische Modernisierung und Entwicklung unseres Gemeinwesens.


Ich setze darauf, dass die durch die Staatsanwaltschaft angestrebte strafrechtliche Würdigung der Zuwendung an die Grass-Stiftung im Rahmen rechtsstaatlicher Prozeduren zügig vorangetrieben wird und baldmöglichst abgeschlossen werden kann. Ich selbst werde alles mir Mögliche beitragen, um eine schnelle abschließende Klärung zu befördern.


Unabhängig von der jetzt herbeizuführenden juristischen Wertung: Ich erkläre hiermit ausdrücklich – auch mit Blick auf weitere, seinerzeit mit der Zuweisung an die Grass-Stiftung befasste und nunmehr auch durch das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren tangierte Mitarbeiter -, dass ich selbstverständlich die politische Verantwortung für den gesamten Vorgang trage und übernehme.“