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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Stahmann: Präventive Schulden- und Insolvenzberatung bewährt sich

31.10.2013

In Bremen haben binnen zwölf Monaten 574 Erwerbstätige mit geringem Einkommen sowie Arbeitslosengeld-I-Empfänger die kostenlose präventive Schulden- und Insolvenzberatung in Anspruch genommen. Einen entsprechenden Bericht hat Soziallsenatorin Anja Stahmann heute (Donnerstag, 31. Oktober) der zuständigen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend vorgelegt. "Einkommensschwache Erwerbstätige mit hohen Schulden können in der Regel die Mittel für eine kostenpflichtige Schuldnerberatung nicht aufbringen", sagte Anja Stahmann. "Wir haben jetzt fast 600 Bremerinnen und Bremern die Möglichkeit gegeben, sich von ihrer erdrückenden Schuldenlast zu befreien."

Bremen hatte das Angebot der kostenlosen Beratung für Erwerbstätige und Arbeitslosengeld-I-Bezieher nach einem Urteil des Bundessozialgerichts als Sozialleistung im Juli 2010 zunächst einstellen müssen. Anschließend konnte das Angebot – finanziert als freiwillige kommunale Leistung – zum Juli vergangenen Jahres wieder eingeführt werden.

Mit den 574 Beratungsfällen hat Bremen jetzt wieder das frühere Niveau von rund 540 Fällen aus den Jahren 2008 bis 2010 erreicht, als die präventive Schuldenberatung für diese Gruppen noch als Rechtsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch behandelt wurde. "Der deutliche Zuspruch zeigt, dass es richtig war, diese Beratungslücke zu schließen", sagte die Senatorin weiter. "Wir werden das Angebot deshalb auch in Zukunft weiter finanzieren." Für die Betroffenen biete sich damit die Perspektive auf einen schuldenfreien Neuanfang, bevor sie wegen ihrer Schulden zu Hartz-IV-Fällen würden, so Anja Stahmann.

In einem Drittel der Beratungsfälle lagen die Schulden unter 10.000 Euro, in den übrigen Fällen darüber. Die Zahl der Gläubiger liegt rechnerisch im Schnitt bei 9,77; die größte Einzelgruppe sind die Einpersonenhaushalte, zwei Drittel der Beratungssuchenden sind Männer, ein Drittel Frauen. Die Beratung ist nicht für alle Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen völlig kostenlos. Werden bestimmte Einkommensgrenzen überschritten, fallen einmalig 130 Euro an. So wurde in 12,5 Prozent der Beratungsfälle dieser Kostenbeitrag fällig, 87,5 Prozent waren kostenlos.