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Senatskanzlei

Paul Spiegel kommt zur Feierstunde ins Rathaus

26.08.2002

Morgen wird der Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen übergeben

Der im Oktober 2001 unterzeichnete Vertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen soll mit der Übergabe der Urkunden am morgigen Dienstag, 27. August, im Bremer Rathaus gefeiert werden. Zu der Feierstunde, die um 12.30 Uhr im Kaminsaal beginnt, wird auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, erwartet. An der Feierstunde nehmen Mitglieder der Jüdischen Gemeinde Bremens sowie Vertreter des politischen Lebens aus dem Lande Bremen teil.


Elvira Noa wird für das geschäftsführende Präsidium der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen den Vertrag von Bürgermeister Dr. Henning Scherf entgegennehmen.


Nach dem Austausch der Zustimmungsurkunden wird der Vertrag wie vereinbart tags darauf, also am 28. August 2002, in Kraft treten.


Der Vertrag regelt dauerhaft die Rechtsbeziehungen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen. „Die Freie Hansestadt Bremen und die Jüdische Gemeinde im Lande Bremen lassen sich beim Abschluss dieses Vertrages von dem Wunsch und dem Bedürfnis leiten, den Wiederaufbau des jüdischen Gemeindelebens in Bremen zu erleichtern und dadurch einen dauerhaften Beitrag zur Erhaltung und Pflege des gemeinsamen Kulturerbes zu leisten“, heißt es in der Präambel des Vertrages.


Artikel 1 betrifft die Glaubensfreiheit. Darin heißt es: „Das Land gewährt der Freiheit, den jüdischen Glauben zu bekennen und auszuüben, den gesetzlichen Schutz“.


Der Vertrag regelt u.a. die Abfolge der jüdischen Feiertage, die Beteiligung des Landes an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Gemeinde für deren gemeindliche und kulturelle Bedürfnisse. Beide Vertragspartner bekräftigen, dass sie regelmäßig Gespräche zur Intensivierung ihrer guten Beziehungen führen werden. Sie werden sich außerdem vor der Regelung von Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen berühren, miteinander ins Benehmen setzen und sich jederzeit zur Besprechung solcher Fragen zur Verfügung stellen. Der Vertrag betrifft auch Friedhöfe und Sozialeinrichtungen.