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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Abfallgebühren für Gewerbebetriebe

27.09.2013

Auch in Zukunft werden Abfallgebühren für Gewerbebetriebe in Bremen niedriger sein als in vergleichbaren anderen Großstädten. Darauf weist das Umweltressort im Zusammenhang mit der heute geäußerten Kritik der Handelskammer am neuen Gebührensystem hin, dass am kommenden Montag in der Deputation behandelt wird und ab 1.1.2014 gelten soll. Für Abfall-Großbehälter zahlt man nach den neuen Gebühren zum Beispiel in Duisburg, Dortmund, Köln, Frankfurt und Hannover deutlich mehr als in Bremen. Ein Standortnachteil ergibt sich daraus nicht.

Die Kosten der Abfallentsorgung werden zukünftig gleichermaßen auf die Wirtschaft und die privaten Haushalte verteilt. Das geschieht unter anderem durch die Einführung von Mindestbehältervolumen auch für Gewerbebetriebe, die insofern mit privaten Haushalten gleichgestellt werden. Die Volumina wurden auf Basis der Angaben der bremischen Gewerbebetriebe branchenspezifisch festgelegt. Eine solche Regelung ist bundesweite Praxis und dient der Gleichbehandlung der Betriebe untereinander und mit den privaten Haushaltungen.

Das Mindestvolumen ist übrigens sehr niedrig angesetzt, um einen Anreiz zur Müllreduzierung zu bieten. Es wurden dabei lediglich 30 Prozent der Abfallmenge angesetzt, die die Firmen selbst bei einer Umfrage als Restmüllmenge angegeben hatten. Die Meldepflicht bei Veränderungen ist dabei nicht so starr wie dargestellt. Änderungen sind nur dann zu melden, wenn sie zu einer Erhöhung des Mindestvorhaltevolumens führen. Auch hier gilt: Da die meisten Betriebe ohnehin mehr Volumen nutzen als mindestens vorgeschrieben, ist mit der Meldepflicht kein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden.

Die Kritik an der Abschaffung der sogenannten Wechselbehälter für Gewerbekunden ist nach Gesprächen mit der Handelskammer bereits aufgegriffen worden. In den Gesetzentwurf wurde eine Klausel aufgenommen, die eine Einzelfallentscheidung der Behörde über das Mindestvorhaltevolumen und die Behälterausstattung ermöglicht. Damit kann in begründeten Einzelfällen flexibel reagiert werden. Mit den betroffenen Nutzern von Wechselbehältern werden im Bedarfsfall gemeinsam Lösungen abgestimmt.