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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Bremen wird dem Präventionsgesetz im Bundesrat nicht zustimmen

Gesundheitssenator erläutert Gründe in offenem Brief an die Verbände und Institutionen

18.09.2013

Am Freitag (20. September 2013) wird Bremen zusammen mit den anderen rot-grün geführten Bundesländern dem von der Bundesregierung vorgelegten Präventionsgesetz im Bundesrat nicht zustimmen. "Dieses Gesetz verdient seinen Namen nicht. Der Gesetzentwurf ist mit heißer Nadel gestrickt und fokussiert sich einfacherweise ausschließlich auf die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Private Krankenversicherung sowie andere Akteure wie die Renten- und Unfallversicherung bleiben völlig außer Acht. Unterschiedliche Lebensverhältnisse spielen keine Rolle und Länder und Kommunen werden trotz ihrer faktisch vorhandenen effektiven Rolle in der Präventionsarbeit ignoriert", so Gesundheitssenator Dr. Hermann Schulte-Sasse.

Es ist bedauerlich, dass nach 2005 und 2008 nun auch der dritte Anlauf eines Präventionsgesetzes nicht ins Ziel kommt. Die Entwürfe von 2005 und 2008 waren noch ein klarer Fortschritt für die gesetzliche Regelung der Gesundheitsförderung und Prävention. Der aktuelle Entwurf dagegen bleibt weit hinter dem bereits 2005 und 2008 erreichten Stand zurück und würde, erhielte er Gesetzeskraft, die notwendige Förderung der Prävention auf Jahre hinaus behindern.

Dieser Gesetzentwurf ist daher unzureichend und untauglich zugleich. Er erhöht zwar die Ausgabenverpflichtung der Gesetzlichen Krankenversicherung für Präventionsleistungen, vergisst aber gleichzeitig eine zielgenaue Verwendung der Mittel vorzuschreiben. Weiterhin wird im Gesetzentwurf die Gebührenordnung für die Ärzte ausgeweitet, ohne deren begrenzte Wirkung in der Gesundheitsförderung und Prävention zu berücksichtigen. Er verändert zudem das Finanzierungsprinzip einer Bundesbehörde, die bisher korrekterweise ausschließlich aus Mitteln des Bundes finanziert wurde und nun eine zentrale Rolle in der Ausarbeitung des Präventionskonzepts erhalten soll, in dem zukünftig Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung hierfür verwendet werden sollen.

"Das ist eine besondere Verteilung von unten nach oben, profitieren so auch die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung davon, ohne sich an den Kosten beteiligen zu müssen", so Senator Dr. Schulte-Sasse.

Es ist deshalb im Interesse aller, die Gesundheitsförderung und Prävention ernst zu nehmen, dieses Gesetz zu verhindern und die Chance zu wahren, in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages ein geeignetes, den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechendes und vor allem effektives Präventionsgesetz parteiübergreifend auf den Weg zu bringen. Dies ist allemal einfacher, als die Unzulänglichkeiten eines ganz und gar untauglichen Gesetzes zu reparieren.

Der offene Brief findet sich hier (pdf, 23 KB)