Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Bundestagswahl am 22. September: Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Das Statistische Landesamt (Wahlamt) teilt mit

13.09.2013

Ende August wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 22. September 2013 an alle Wahlberechtigten in der Stadt Bremen versandt. Etwa ein Prozent der Wahlberechtigten haben die Benachrichtigungen aus verschiedenen Gründen leider noch nicht erhalten, möglicherweise sind sie verzogen oder es gab wegen fehlender Briefkästen Probleme bei der Zustellung. Einen gewissen Anteil an sogenannten Rückläufern gibt es regelmäßig bei Wahlen. Insbesondere in Großstädten mit ihren häufigeren Zu- und Fortzügen (z.B. Studierende) und ihrem höheren Anteil an Mehrfamilienhäusern ist dies kein ungewöhnlicher Vorgang. Die Post wird in Absprache mit dem Wahlamt Bremen eine Fehleranalyse durchführen und einen zweiten Zustellversuch unternehmen. Ziel ist, die Zahl der unzustellbaren Wahlbenachrichtigungen bei der kommenden Bundestagswahl wie bei künftigen Wahlen so gering wie möglich zu halten.

Wichtig zu wissen: Die Wahlbenachrichtigung selbst ist keine Voraussetzung für die Stimmabgabe am Wahlsonntag, sie enthält jedoch wichtige Informationen über das zuständige Wahllokal. In einigen Stadtteilen haben sich zudem Änderungen bei den Wahllokalen ergeben, weil die Wahlbezirke geteilt wurden oder weil die bisherigen Wahllokale nicht barrierefrei waren. Daher können sich Wahlberechtigte, die bisher noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, beim Wahlamt erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind und in welches Wahllokal sie am 22. September gehen können. Dies haben auch bereits schon einige Hundert Bürgerinnen und Bürger in Bremen getan. Zur Wahl ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bereitzuhalten.

Nachfragen können an das Wahlamt unter der Service-Nummer (0421) 361-888 88 gerichtet werden. Der Telefondienst des Wahlamtes bemüht sich, alle Anruferinnen und Anrufer so schnell wie möglich zu bedienen und Fragen zu beantworten. Das zuständige Wahllokal kann auch im Internet auf der Startseite von [LINK74408;www.wahlen.bremen.de] über den interaktiven Wahllokalfinder ermittelt werden.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt Bremen
Telefon: (0421) 361-888 88
E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de