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Senatskanzlei

Senat bestellt neuen Landeswahlleiter: Jürgen Dinse folgt Dieter Matthey

08.05.2001

Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung eine Neuregelung bei der Besetzung des Landeswahlleiters getroffen. Demnach wird – abweichend von der bisherigen Praxis – künftig der jeweilige Leiter des Statistischen Landesamtes zum Landeswahlleiter bestellt.

Der Senat hat anstelle des Senatsrates Dieter Matthey, der seit April 1989 als Landeswahlleiter amtiert, den Leitenden Regierungsdirektor Jürgen Dinse auf unbestimmte Zeit zum Landeswahlleiter für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide ernannt. Anstelle des leitenden Regierungsdirektors Jürgen Dinse hat der Senat den Regierungsdirektor Horst Lange auf unbestimmte Zeit zum Wahlbereichsleiter des Wahlbereichs Bremen für die Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahlen zu den Beiräten sowie für Volksbegehren und Volksentscheide in der Stadt Bremen ernannt.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport hält diese Neuregelung aus organisatorischen Gründen für unumgänglich. Dieter Matthey, zugleich Abteilungsleiter beim Senator für Inneres, Kultur und Sport und dort Produktbereichsverantwortlicher, ist von Senator Dr. Bernt Schulte mit Aufgaben im laufenden Reformprozess und dem bürgerorientierten Umbau der öffentlichen Verwaltung betraut worden.

Das Statistische Landesamt spielt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen ohnehin eine zentrale Rolle. Das gesamte am Wahlabend anfallende Zahlenmaterial wird von dort ausgewertet und zu einem Ergebnis zusammengestellt. Das Statistische Landesamt ist zugleich das kommunale Wahlamt der Stadtgemeinde Bremen und als solches aufs engste mit den praktischen Abläufen einer Wahl vertraut. Das Statistische Landesamt verwaltet den Haushalt, aus dem die Wahlen und die notwendigen Ausgaben des Landeswahlleiters bezahlt werden.

„Das Statistische Landesamt ist damit aus Sicht des Landeswahlleiters die für ihn maßgebliche und unverzichtbare Organisationseinheit, derer er sich bedient, um eine Wahl vorbereiten und durchführen zu können. Die Übertragung der Landeswahlleitung auf den Amtsleiter des Statistischen Landesamtes wird diesem Umstand in sinnvoller Weise Rechnung tragen“, begründete Senator Dr. Schulte diese Neuregelung. „Auch der Blick auf die anderen Bundesländer zeigt, dass inzwischen vielfach diese Lösung praktiziert wird.“

Durch Beibehaltung der bisherigen Vertretungslösung – stellvertretender Landeswahlleiter bleibt der beim Senator für Inneres, Kultur und Sport für das Wahlrecht zuständige Referatsleiter – wird die wünschenswerte Verbindung zur Kompetenz in wahlrechtlichen Fragen und Entwicklungen aufrechterhalten.