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Der Senator für Kultur

Kultursenator schreibt Förderung im Rahmen der Konzertreihe „Jazz Bremen“ aus

26.05.2005

Zur Förderung der Jazzszene stellt der Senator für Kultur auch in diesem Jahr Projektmittel für Bremer Jazzmusikerinnen und -musiker sowie Bremer Bands unterschiedlicher Stilrichtungen bereit. Gefördert werden solche Formationen und Einzelkünstler, die durch die Kreativität, Qualität und Innovation ihrer künstlerischen Arbeit einen Impuls für das Bremer Jazzschaffen geben können.


Antragsteller können professionelle Freie Gruppen und Einzelkünstler sein, die regelmäßig in Bremen arbeiten. Der Antrag muss in schriftlicher Form bis zum 20. Juni 2005 in fünffacher Ausfertigung beim Senator für Kultur eingereicht werden. Er soll alle erforderlichen Informationen (Koordinaten des Antragstellers/ der Antragstellerin, künstlerischer Werdegang, Tonträger, Kosten- und Finanzierungsplan) in fünffacher Ausfertigung enthalten. Im Falle der Auswahl konkreter Bands müssen für die Durchführung der Konzerte und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit Ankündigungstexte sowie aktuelle Fotos der mitwirkenden Musiker bereitgestellt werden.


Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer Fachjury.


Interessierte Musiker/Bands können beim Senator für Kultur, Musikreferat, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen, Tel.: 361-6570 oder 361-4678 weitere Auskünfte sowie Musterformulare für Kosten- und Finanzierungspläne anfordern.