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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Abfallgebühren 2014

Erste Erhöhung seit 17 Jahren – Gerechtere Gebührenstruktur

26.04.2013

"17 Jahre blieben die Abfallgebühren auf dem gleichen Niveau, aber im nächsten Jahr ist eine Gebührenerhöhung nicht mehr zu vermeiden", erklärt Staatsrätin Gabriele Friderich bei der Vorstellung des neuen Gebührensystems. Für den Zeitraum von 2014 bis 2016 werden pro Jahr rund 9,8 Millionen Euro mehr benötigt, um die Abfallentsorgung in Bremen zu finanzieren. Dazu kommt eine Unterdeckung in Höhe von 1,4 Mio. Euro aus dem Jahr 2013. Insgesamt ergibt sich daraus eine Gebührenanpassung in Höhe von rund 23,6 Prozent.

Ursache ist im Wesentlichen die allgemeine Preissteigerung, dazu kommen neue und zusätzliche Aufgaben wie die Leerung öffentlicher Abfallbehälter, die Beseitigung illegaler Abfallablagerungen sowie vielfältige Serviceverbesserungen wie zu Beispiel der Ausbau der Sperrmüllannahme auf Recyclingstationen.

Um die neuen Gebühren zu berechnen sind in den letzten Monaten umfangreiche Voruntersuchungen angestellt worden. "Mit der anstehenden Gebührenerhöhung soll auch eine neue Gebührenstruktur eingeführt werden, mit der die Gebührenbelastung möglichst gerecht aufgeteilt werden kann", erläutern Staatsrätin Gabriele Friderich. Diese neue Struktur aus Grundgebühr und Leistungsgebühr war am 10. Mai 2012 von der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im Grundsatz beschlossen worden. Das heute vorgelegte neue Gebührensystem wird nun den anderen Ressorts und den Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung zugeleitet. Ziel ist es, in diesem Jahr alle notwendigen Beschlüsse von Deputation, Senat und Bürgerschaft einzuholen, um die neuen Abfallgebühren zum 1.1.2014 einführen zu können.

Um die Gebühren gerechter auf alle Abfallerzeuger zu verteilen und die Einnahmesicherheit zu verbessern soll eine Grundgebühr eingeführt werden. Damit wird ein Teil der fixen Kosten abgedeckt, die unabhängig von der entsorgten Abfallmenge anfallen wie zum Beispiel Kosten für die Bereitstellung von Fahrzeugen, der Betrieb der Recycling-Stationen und des Schadstoffmobils. Mit der Grundgebühr werden alle Abfallerzeuger an den fixen Kosten beteiligt – die privaten Haushalte ebenso wie Gewerbebetriebe, Institutionen und die öffentliche Verwaltung.

Dazu kommt eine behälterbezogene Leistungsgebühr, wie wir sie auch bisher in Bremen hatten. Damit werden in erster Linie die variablen Kosten der abfallwirtschaftlichen Leistungen abgedeckt.

Gebührenhöhe
Folgende neue Gebührensätze sind ermittelt worden:

Leistungsgebühr

Grundgebühr:
Für jede Nutzungseinheit ist zusätzlich eine Grundgebühr in Höhe von 43,26 Euro pro Jahr zu zahlen.

Mindestvorhaltevolumen für private Haushalte und Gewerbebetriebe
In einer Großstadt wie Bremen ist es erforderlich, alle Einwohner mit Abfallbehältern mit einem ausreichenden Volumen auszustatten. Denn man kann davon ausgehen, dass jeder eine gewissen Menge Müll produziert und deshalb soll auch jeder ein Mindestvolumen zur Verfügung haben, um keinen Anreiz für illegale Entsorgung zu bieten.

Bisher gilt ein Mindestbehältervolumen von 30 Litern. In Zukunft soll diese Menge für Nutzerinnen und Nutzer von Großbehältern auf 20 Liter herabgesetzt werden, bei nachgewiesenen abfallwirtschaftlichen Vermeidungsmaßnahmen kann das Mindestbehältervolumen auch auf 15 Liter pro Person und Woche reduziert zu werden. Nutzer von Abfallbehältern bis zu 240 Liter müssen ebenfalls ein Mindestbehältervolumen von 15 Litern pro Person und Woche vorhalten. Allerdings haben sie die Möglichkeit, lediglich 20 Leerungen (bei Ein-Personenhaushalten 13 Leerungen) im Jahr in Anspruch zu nehmen. Damit haben Nutzer von Großbehältern wegen der wöchentlichen Leerung immer noch ein höheres Volumen zur Verfügung als die Nutzer von Kleingefäßen. Das ist jedoch wegen der unterschiedlichen Schüttdichte der Klein- und Großbehälter gerechtfertigt. Der Abfall in Großbehältern hat eine geringere Schüttdichte und es wird daher mehr Volumen benötigt.

Für Gewerbebetriebe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen werden branchenspezifische Mindestbehältervolumina eingeführt. Bisher orientierte sich die Ausstattung mit Restabfallbehältern an der Selbsteinschätzung der Betriebe. In Zukunft soll zum Beispiel einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten, von Krankenhaus- oder Hotelbetten ein definiertes Gefäßvolumen zugeordnet werden. Aus der Zahl der Beschäftigten, der Schülerinnen und Schüler oder der Hotelbetten ergibt sich dann das Mindestgefäßvolumen für den jeweiligen Betrieb oder die Einrichtung. Eine solche Regelung ist bundesweit üblich, um Betriebe und Einrichtungen angemessen an den Müllgebühren zu beteiligen. Im Übrigen wird damit auch die Gewerbeabfallverordnung umgesetzt.

Gebühren bei Großbehältern
Abfallgroßbehälter mit einem Volumen von 770 Litern und 1.100 Litern sind derzeit rund 70 Prozent günstiger als Kleinbehälter. Zwar wird Abfall in Großbehältern nicht so verdichtet wie in kleineren Tonnen, aber Schüttdichteuntersuchungen haben gezeigt, dass der Unterschied erheblich geringer ist als bisher angenommen und deshalb einen solchen Gebührenunterschied nicht rechtfertigt. Zur Umsetzung der Gebührengerechtigkeit, wie sie auch die Rechtsprechung vorschreibt, müssen deshalb die Gebühren für Großbehälter deutlich stärker ansteigen, als die Gebühren der anderen Behälterklassen bis 240 Liter.

Anreizsystem bleibt bestehen
Die Anreize zur Abfallvermeidung und Getrennthaltung werden beibehalten und ausgebaut. So bleiben viele abfallwirtschaftliche Leistungen gebührenfrei wie die Bioabfallbehälter und die Papierbehälter. Die Annahme von Abfällen auf den wohnortnahen Recycling-Stationen ist ganz überwiegend gebührenfrei. Als weiterer Anreiz zur Abfallvermeideung bleibt es dabei, dass nur eine Mindestleerungszahl in der Jahresgebühr enthalten ist, für weitere Leerungen fallen Zusatzgebühren an. Die Annahme von Bauabfall in kleinen Mengen wird deutlich günstiger. Statt 8,00 Euro sind zukünftig für Mengen bis zu 100 Liter lediglich 4,00 Euro zu entrichten. Auch die Absenkung des Mindestbehältervolumens von 30 auf 20 Litern bei Benutzung von Abfallgroßbehältern bietet einen Anreiz zur Mülltrennung.

Kalkulationszeitraum drei Jahre
Die neuen Abfallgebührensätze wurden für einen Zeitraum von drei Jahren berechnet. Das gibt allen Gebührenzahlern die Sicherheit, dass die Abfallgebühren mindestens bis Ende 2016 stabil bleiben.

Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wird jetzt mit allen Ressorts und Trägern öffentlicher Belange, wie Umweltverbände, Handels- und Handwerkskammer, Wohnungswirtschaft abgestimmt. Im August wird der Umweltdeputation der Gesetzentwurf vorgelegt. In der 2. Jahreshälfte erfolgt die Beschlussfassung in Senat und Bremischer Bürgerschaft. Das Gesetz soll zum 1.1.2014 in Kraft treten.

Zwei Gebührenbeispiele finden Sie hier: Gebührenbeispiele (pdf, 61.9 KB)