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Der Senator für Kultur

Kulturressort stellt Behauptungen der Schwankhallen-Künstler richtig

12.07.2004

In einer Pressemitteilung vom 9. Juli 2004 haben die Künstler der Schwankhalle auf aktuelle Probleme des Hauses und auf angebliche Versäumnisse der Bremischen Verwaltung hingewiesen. Zu diesem Papier erklärte die Staatsrätin für Kultur, Elisabeth Motschmann, heute:

„Das Kulturressort hat die Förderung der Freien Szene zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit erklärt. Die vor knapp einem Jahr eröffnete Schwankhalle gilt als konzeptionell und strukturell beispielhaft für die Kunst- und Künstlerförderung in der freien Szene. Daher wurde sie als Referenzprojekt im Zusammenhang mit Bremens Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2010 dargestellt. Und deswegen hat das Kulturressort unter schwierigen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit erhebliche zusätzliche Mittel für diese Einrichtung aus dem Kulturetat zur Verfügung gestellt. Die vom Leiter der Schwankhalle ausgemachten „strukturellen Schwächen und Probleme der Finanzierung und Förderung von Kunst und Kultur in Bremen“ stehen indes nicht mit der besonderen Verfasstheit der Schwankhalle im Zusammenhang und sind größtenteils auch nicht vom Kulturressort steuerbar.


Zu den ausstehenden Zuwendungsbescheiden für 2004: Die späte Verabschiedung des Haushalts 2004/2005 durch Senat und Bürgerschaft wirft im Kulturbereich schwerwiegende Probleme auf. Die Regelung, dass nur 1/14-Anteile der bisherigen Förderungen – also auf dem Stand von 2003 – an die Zuwendungsempfänger ausgegeben werden dürfen, schreibt das Haushaltsrecht vor. Dass sich die grundlegende Verbesserung der institutionellen Förderung der Schwankhalle deswegen noch nicht ausgewirkt und dadurch die Programmplanungen teilweise erheblich erschwert haben ist leider unabwendbar. Die Verwaltung würde an dieser Stelle gerne den selbst gestellten Ansprüchen genügen und unbürokratisch helfen. Aber auch die Kulturverwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Nach den vor knapp zwei Wochen gefassten Beschlüssen der Bürgerschaft hat die Kulturverwaltung jetzt die Wirtschaftspläne des Jungen Theaters, der Steptext Company und der Schwankhalle testiert. Die 14tel-Regelung wird sich damit innerhalb der nächsten Tage erübrigt haben.


Was die Kompensation wegbrechender Personalmittel aus dem zweiten Arbeitsmarkt (ABM- SAM- und BSHG-19-Stellen) angeht, die angeblich „zwar vollmundig versprochen“ jedoch „nach wie vor nicht finanziert und gesichert“ sind, so ist folgender Sachverhalt mittlerweile allgemein bekannt: Die Kürzungen sind Folge der so genannten Hartz-Reformen der Bundesregierung. Zur Abwendung der härtesten Folgen dieser Reformen hat der Senat der Kultur – als einzigem Bereich! – einen Fonds für 2004 und 2005 bereit gestellt, aus dem die ABM- und SAM-Stellen sowie die Soziale Künstlerförderung ersatzweise finanziert werden. Die wegfallenden BSHG-19-Stellen hat der Senat bedauerlicherweise in keinem Ressortbereich ersetzen können – mit teilweise gravierenden Folgen nicht nur im Kultur- sondern z.B. auch im Sozialbereich.

Zur Lösung der Engpässe im Bereich des wichtigen Foyerbetriebs und der Pausengastronomie werden zurzeit mit der Schwankhalle Lösungswege, etwa über das Premium-Modell der Agentur für Arbeit gesucht. Ebenso verhält es sich auch mit der Technikerstelle und der Bürokraft des Jungen Theaters und mit weit über 60 weiteren Stellen im gesamten Kulturbereich.


Zu den Förderrichtlinien: Die Schwankhalle hatte 2003 gemeinsam mit der freien Szene Fördermodelle und -strukturen für die Performing Arts in Bremen entworfen, Die Vorschläge und Entwürfe waren noch nicht umsetzungsreif. Zurzeit arbeitet die Kulturverwaltung an einer umsetzbaren Fassung. Aber selbst wenn ein solch grundsätzliches Problem im Schnellverfahren in die Umsetzung gegangen worden wäre, hätte dies keine Auswirkungen auf die aktuellen Probleme der Schwankhalle gehabt.


Was den Kulturinvestitions-Fonds angeht, aus dem Projekte gefördert werden sollen, die als Beitrag zu Bremens Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas 2010 gelten können, so hat der Senat die Mittel noch nicht freigegeben.


Die Kulturverwaltung steht zu Arbeit und Anspruch der Schwankhalle. Bei aller Kritik am medienwirksamen Schlagabtausch: Es ist nachvollziehbar, dass für Außenstehende der Vollzug des Haushalts als „zögerliche Umsetzung der Haushaltsentscheidungen“ interpretiert wird. Den objektiven Rahmenbedingungen von Verwaltungshandeln werden solche öffentlichkeitswirksamen Pauschalitäten jedoch nicht gerecht. Die Kulturverwaltung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam mit den Beteiligten für jeden Einzelfall nach Lösungen für die komplexen Probleme suchen.“