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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialstaatsrat Horst Frehe: CDU verschließt die Augen vor der veränderten Realität

19.11.2012

„Von bedauerlicher Unkenntnis geprägt ist die Forderung der CDU, zusätzliche Wohnungen anzumieten, anstatt die neu ankommenden Flüchtlinge in einer Übergangseinrichtung aufzunehmen.“ Mit diesen Worten reagierte Horst Frehe, Staatsrat bei der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auf entsprechende Forderungen aus der CDU-Fraktion.

„Auch die CDU-Fraktion muss zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Flüchtlinge, die Monat für Monat zu uns kommen, sich gegenüber den Jahren 2010 und 2011 fast verdreifacht hat. Gleichzeitig ist der Wohnungsmarkt in Bremen derzeit nur begrenzt aufnahmefähig, insbesondere günstiger Wohnraum ist rar.“ Ursprünglich hätten monatlich 25 bis 30 Menschen Zuflucht in Bremen gefunden, zuletzt waren es 88 allein im Oktober 2012. „Diese Entwicklung hat nicht nur uns überrascht, sie stellt alle Bundesländer vor enorme Herausforderungen“, so Horst Frehe weiter. „In vielen Regionen mussten schon Zelte aufgestellt werden“, unter anderem in den schwarz-gelb regierten Ländern Bayern und Hessen. Vor diesem Hintergrund weist Frehe den Vorwurf der Oppositionsfraktion zurück, der Senat habe angebliche Warnungen der CDU ignoriert.

Dabei räumte der Staatsrat ein, dass die Koalition mit dem Anspruch angetreten sei, die Zahl der Übergangseinrichtungen zu verringern. „Wir haben es jetzt aber mit geänderten Realitäten zu tun, die wir nicht ignorieren können.“ Weiter betonte er: „Die rot-grüne Landesregierung hat im vergangenen Jahr die Aufenthaltspflicht für Flüchtlinge in Übergangseinrichtungen deutlich verkürzt – von ursprünglich 36 Monaten auf jetzt zwölf. „Eine weitere Absenkung streben wir an. Das entspricht unserem Ziel, Flüchtlinge früher in die Gesellschaft zu integrieren.“

An einen Abbau der Übergangswohnheime sei derzeit nicht zu denken, auch wenn der im Mai 2011 ausgehandelte Koalitionsvertrag das so vorsehe. „Wir müssen auf die veränderte Situation mit veränderten Konzepten reagieren.“ Der Bundesgesetzgeber verpflichte die Länder zudem dazu, Flüchtlinge zunächst in einer zentralen Anlaufstelle aufzunehmen, und sie anschließend in Übergangseinrichtungen zu betreuen. So wird unter anderem sichergestellt, dass Asylbewerber in die Lage versetzt werden, ihren Asylantrag zu stellen und die notwendigen Schritte im Umgang mit den Behörden einleiten. Erst nach einer gewissen Verweildauer ist Asylbewerbern der Umzug in eine Wohnung zu ermöglichen.