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Der Senator für Finanzen

Neuer Kommunaler Finanzausgleich stärkt die Städte Bremen und Bremerhaven

Senat beschließt Gesetzentwurf / Zusätzliche Strukturhilfen erleichtern den Städten Einhaltung der Schuldenbremse

13.11.2012

„Nur wenn alle an einem Strang ziehen - das Land sowie die beiden Städte Bremen und Bremerhaven - kann die Schuldenbremse erfolgreich gemeistert werden. Wir sitzen in einem Boot. Gemeinsam müssen wir das Haushaltsdefizit Schritt für Schritt senken“, erläutert Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf den heute (13.11.2012) im Senat beschlossenen Gesetzentwurf für einen neuen Kommunalen Finanzausgleich. Die Senatorin betont: „Bremerhaven und Bremen sollen künftig vom Land mehr Geld über den Finanzausgleich erhalten. Damit wird die notwendige Haushaltskonsolidierung der beiden Städte erleichtert.“

Um die Schuldenbremse einhalten zu können, bekommen Bremen und Bremerhaven im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs von 2014 bis 2020 zusätzliche Strukturhilfen vom Land. Diese betragen insgesamt 37,9 Millionen Euro für das Jahr 2014 (davon 6,5 Millionen Euro für Bremerhaven), 56,7 Millionen Euro für 2015 (davon 9,7 Millionen Euro für Bremerhaven) und 75,6 Millionen Euro ab 2016 (davon 12,9 Millionen Euro für Bremerhaven). Die Höhe der Strukturhilfen orientiert sich an den jährlichen Abbauschritten des strukturellen Defizits, die durch die Städte zu leisten sind. Die Hilfen werden nach den Einwohnerzahlen des Jahres 2011 auf Bremen und Bremerhaven verteilt.

Im Übrigen orientiert sich der Gesetzentwurf am bisherigen Modell: 16,6 Prozent der Landeseinnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen erhalten die beiden Städte weiterhin als so genannte Schlüsselzuweisung. Darüber hinaus erhalten Bremen und Bremerhaven wie in der Vergangenheit in der Höhe feststehende Ergänzungszuweisungen. Im Jahr 2011 hat das Land insgesamt rund 438,6 Millionen Euro über Schlüssel- und Ergänzungszuweisungen an seine beiden Städte verteilt. Der Anteil Bremens betrug 327,5 Millionen Euro, der Anteil Bremerhavens 111,1 Millionen Euro.

Im Gegensatz zu Flächenländern, die innerhalb ihrer kommunalen Finanzausgleichssysteme die großen Städte überproportional ausstatten, erhält Bremerhaven aufgrund der Bedarfsindikatoren pro Kopf rund 20 Prozent mehr Mittel als die Stadt Bremen. Karoline Linnert betont: „Wir schaffen mit dem Finanzausgleich die Grundlage für vergleichbare Lebensverhältnisse in beiden Städten.“ Bei der Berechnung der konkreten Summen werden beispielsweise die Zahl der Hartz IV-Empfänger und die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte berücksichtigt. Damit trägt der Senat der sozialen Lage in Bremerhaven Rechnung und verschafft der Stadt den nötigen finanziellen Spielraum.

Im Rahmen des Finanzausgleichs hat Bremerhaven bisher einen Ausgleichsbetrag für das Steueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet in Höhe von 5 Millionen Euro jährlich erhalten. Aufgrund steigender Steuereinnahmen in diesem Bereich und der beschlossenen Anhebung des Gewerbesteuer-Hebesatzes in der Stadt Bremen wird dieser Ausgleichsbetrag ab 2014 um 1 Million Euro auf 6 Millionen Euro angehoben.

Der aktuell geltende kommunale Finanzausgleich ist befristet bis zum 31. Dezember 2012. Der heute im Senat beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt zur Beratung an die Bürgerschaft überwiesen. Das letzte Wort haben die Parlamentarier.