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Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Mehr Frauen durch mehr Teilzeit?

Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe lobt Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz und regt Verbesserungen an

06.11.2012

„Vorbildlich“ nennt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe den aktuellen Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz, der in der heutigen Senatssitzung ein Thema war und Aufschluss über den Männer- und Frauenanteil auf allen Ebenen der Bremischen Verwaltung und den Gesellschaften gibt. Hauffe: „Er schafft Transparenz, wie es um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Konzern Bremen bestellt ist und zeigt auf, was noch zu tun ist. Hieran sollten sich Unternehmen der freien Wirtschaft ein Beispiel nehmen.“

Die Landesfrauenbeauftragte freut sich über die Fortschritte, die der Bericht eindrucksvoll belegt, wünscht sich aber gleichwohl ein schnelleres Tempo beim Abbau geschlechtsbedingter Benachteiligung und verweist auf die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Personalgruppen ebenso wie in den Status- und Laufbahngruppen zu ungunsten von Frauen. Auch wenn der Frauenanteil in den Leitungsfunktionen stetig wächst und in der ersten Leitungsebene annähernd paritätisch ist, ist ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis noch nicht erreicht. Frauen finden sich immer noch überproportional in den niedrigeren Entlohnungsstufen. So sind Frauen insgesamt durchschnittlich in der Entlohnungsstufe 11 (2008: Entlohnungsstufe 10) und damit unter der durchschnittlichen Entlohnungsstufe 12 der Männer (2008:11,5) vertreten - der Abstand beträgt somit etwa eine Entlohnungsstufe. Die Mehrzahl aller weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst arbeitet in Teilzeit (54 Prozent), bei Männern dagegen sind es nur 15 Prozent, die vermutlich wesentlich Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

„Der LGG-Bericht zählt die Köpfe, aber nicht ob diese Köpfe Voll- oder Teilzeit arbeiten“, so Ulrike Hauffe, „insofern erhalten wir ein verzerrtes Bild: Zwar steigt der Frauenanteil in fast allen Bereichen kontinuierlich, aber inwiefern das an der Ausweitung der Teilzeitarbeit liegt oder aber ein tatsächlicher Zugewinn von Frauen am Beschäftigungsvolumen ist, können wir nur mittelbar feststellen. Künftige Berichte sollten deshalb neben den absoluten Beschäftigtenzahlen auch die Beschäftigungsvolumina pro Kopf aufschlüsseln und analysieren. Denn gerade in den unteren Entgeltgruppen – wo nach wie vor mehrheitlich Frauen arbeiten – bedeutet Teilzeit vielfach eine nicht-existenzsichernde Beschäftigung, die über einen Zuverdienst nicht hinauskommt. Hierüber im Bilde zu sein, muss im Interesse von Politik und Verwaltung sein“, so die Landesfrauenbeauftragte abschließend.