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Der Senator für Finanzen

Höhere Pauschbeträge, weniger Schlupflöcher: Länder vereinfachen Steuerrecht

Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen leiten Gesetzesinitiative zur Steuervereinfachung ein

25.10.2012

Die Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen werden dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (Steuervereinfachungsgesetz 2013) zuleiten. Die Länder hatten sich bereits in der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister am 1. Juni 2012 in Halle/Saale erfolgreich für „Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung“ eingesetzt. Die Finanzministerkonferenz hatte daraufhin um Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesinitiative des Bundesrats gebeten.

„Das Steuerrecht muss einfacher werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und den steuerbürokratischen Aufwand und damit verbundene Kosten in der Finanzverwaltung zu reduzieren. Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Ziel gerecht“, erklärte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold.

„Wir haben großen Wert darauf gelegt, dass die elf Vereinfachungsmaßnahmen insgesamt aufkommensneutral umgesetzt werden. Wir zeigen damit, dass eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Entlastung von Steuerpflichtigen und Steuerverwaltung – wenn der politische Wille vorhanden ist – auch ohne Belastung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen erreicht werden kann“, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl.

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erläuterte: „Insbesondere für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinkt der steuerbürokratische Aufwand durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Einführung einer Arbeitszimmerpauschale und die auf zwei Jahre verlängerte Gültigkeit von Lohnsteuer-Freibeträgen. Damit geht unser Gesetzesantrag den eingeschlagenen Weg der Steuervereinfachung konsequent weiter.“

„Von den Vereinfachungen profitieren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Finanzämter. Der Arbeitsaufwand wird auf beiden Seiten deutlich reduziert“, betonte Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert.

Die elf Vorschläge sehen sowohl Mehreinnahmen als auch Mindereinnahmen vor und sind insgesamt aufkommensneutral (siehe nachfolgende Tabelle). Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 Euro auf 1.130 Euro, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer belasten für sich genommen die öffentlichen Haushalte. Mehreinnahmen kommen unter anderem zustande, indem Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich nur noch berücksichtigt werden, soweit sie einen Sockelbetrag von 300 Euro jährlich übersteigen. Auch sollen Unterhaltsleistungen in das Ausland an höhere Auflagen geknüpft werden. Neben der Vereinfachung geht es auch um Steuergerechtigkeit und Steuersystematik, weil Mitnahmeeffekte, Steuergestaltungsmöglichkeiten und unsystematische Ausnahmetatbestände reduziert werden.

„Wir sind zuversichtlich, dass der Bundesrat die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag beschließen wird“, so die Ministerinnen und Minister abschließend.

Weitere Informationen finden sich in der Tabelle "Finanzielle Auswirkungen der Steuervereinfachungsmaßnahmen" (pdf, 77.8 KB)