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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Soziales Wohnen in Bremen stärken

Senat beschließt Wohnraumförderungsprogramm für 2012/2013 und Konzept zu einer Sozialen Stadtentwicklung

28.08.2012

Der Senat hat heute (28.8.) beschlossen, die Förderung des Baus und der Modernisierung von preiswertem Wohnraum erheblich auszubauen. In den Jahren 2012 und 2013 werden im Land Bremen der Neubau und die Modernisierung von rund 700 Wohnungen mit einem Darlehensvolumen von 39,2 Millionen Euro gefördert. Die Fördermittel werden zu 80 Prozent in der Stadt Bremen eingesetzt und zu 20 Prozent in Bremerhaven. Um die Besonderheiten der Situation in Bremen-Nord zu berücksichtigen, hat sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr vorgenommen, dort einen Anteil von 20 Prozent des Gesamtprogramms einzusetzen.

Senator Dr. Joachim Lohse und  Bianca Urban, Abteilungsleiterin Regional- und Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen
Senator Dr. Joachim Lohse und Bianca Urban, Abteilungsleiterin Regional- und Stadtentwicklung, Stadtumbau und Wohnungswesen

„Mit dieser Entscheidung wird es uns gelingen, den sozialen Wohnungsbau im Land Bremen erheblich auszuweiten. Wir werden insbesondere die Bedürfnisse von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen berücksichtigen, um preiswerte und bedarfsgerechte Mietwohnungen anbieten zu können“, äußerte sich Senator Lohse zu dem Senatsbeschluss.

Das neue Wohnraumförderungsprogramm ist ein Beitrag dazu, das Ziel zu erreichen, in der Stadt Bremen bis zum Jahr 2020 eine Zahl von 14.000 neuen Wohnungen zu schaffen. In Bremerhaven steht aufgrund der dortigen Lage auf dem Wohnungsmarkt die Aufwertung des innerstädtischen Wohnungsbestands im Vordergrund. Allein dies ist aber nicht ausreichend, um Bremen und Bremerhaven entsprechend der gemeinsamen Zielsetzung der Koalition als lebenswerte und attraktive Städte zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.

Vielmehr ist es darüber hinaus erforderlich, dass die Wohnungen in Bremen und Bremerhaven den zukünftigen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger genügen. Aus diesem Grund will der Senat mit seinem Programm für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen vorrangig Wohnungen zur Verfügung stellen sowie allgemein für Menschen mit Schwierigkeiten, auf dem Markt angemessenen Wohnraum zu finden. Das gilt zum Beispiel häufig für ältere und behinderte Menschen, für Familien sowie für junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Außerdem fehlt Wohnraum für alternative gemeinschaftliche Wohnformen, die im Rahmen der Förderung besonders berücksichtigt werden sollen. Für die besondere Zielgruppe der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen, werden der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen ein gesondertes Konzept entwickeln, damit die besonderen Anforderungen dieses Personenkreises ebenfalls Berücksichtigung finden.

Für die Bezahlbarkeit der Wohnungen ist nicht allein die Kaltmiete entscheidend. Angesichts steigenden Energiekosten muss ein besonderes Augenmerk auch auf der sogenannte „Zweiten Miete“ liegen. „Es ist mir ein großes Anliegen, die Energiekosten langfristig auf einem tragbaren Niveau zu halten, damit sich die Menschen nicht entscheiden müssen, ob sie
heizen oder essen wollen“, erklärt Senator Dr. Lohse. Um diese Zielsetzungen zu erreichen, werden die Förderdarlehen für Neubauten von bisher 35.000 Euro pro Wohnung auf bis zu 60.000 Euro pro Wohnung erhöht. Für die Modernisierung steigen die Darlehensbeträge von bisher 30.000 Euro pro Wohnung auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnung. Diese Wohnungen werden dann für die Dauer von 20 Jahren günstig angeboten. Anfänglich liegt der Mietpreis bei 6,10 Euro pro Quadratmeter für Neubau und 5,60 Euro pro Quadratmeter für modernisierte Wohnungen. Die Mieterinnen und Mieter müssen bei der Anmietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Dadurch weisen sie nach, dass sie die Einkommensgrenzen und die Obergrenzen für die Wohnfläche einhalten.

Die geförderten Objekte werden vom zuständigen Referat des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr ausgewählt. Bei den Projekten in Bremerhaven erfolgt das in enger Abstimmung mit dem dortigen Magistrat. Danach übernimmt die Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) die weitere Umsetzung der Vergabe der verbilligten Darlehen. Für diese Darlehen werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt. Sie werden unter Nutzung der Möglichkeiten der BAB als Landesförderinstitut vielmehr aus Rückzahlungen von Darlehen aus früheren Förderprogrammen finanziert.

„Ein Wohnraumförderungsprogramm ist allein nicht ausreichend, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Es sind darüber hinaus weitere flankierende Maßnahmen nötig“, erläutert Senator Dr. Lohse. Der Senat hat auf Vorschlag des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr daher weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sozialen Stadtentwicklung beschlossen. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Bausteine:

Bereitstellung von Wohnbauflächen in der Stadt Bremen: Um den Bau des erforderlichen zusätzlichen Wohnraums in verschiedenen Preiskategorien für verschiedenste Nachfragergruppen zu ermöglichen, ist es erforderlich, ausreichend geeignete Wohnbauflächen bereitzustellen und diese zu entwickeln. Das soll vorrangig durch eine zielgerichtete Innenentwicklung erreicht werden. Diese umfasst die Baulückenschließung und Wiedererschließung von Brachen wie der Überseestadt aber auch die aktive Entwicklung weiterer kleinerer und größerer Wohnbauflächen. Dazu gehören u.a. das Cambrai Dreieck, die Scharnhorst Kaserne, das TÜV-Gelände, Undeloher Straße (Ungewöhnlich Wohnen), Stephanitor (Schule), das Kaffeequartier, das GESTRA-Gelände und das Mühlenviertel Horn, sowie in Bremen-Nord die Billungstraße, Hartmann Stift.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat zu diesem Zweck die Liste der in der Wohnungsbaukonzeption genannten Wohnbauflächen fortgeschrieben. Das Ergebnis dieser Aktualisierung wird in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans einfließen. Ein Entwurf wird der städtischen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie voraussichtlich Anfang 2013 vorgelegt werden.

Ausschreibung und Verkauf von städtischen Grundstücken: Nach den Vorgaben der Koalitionsvereinbarung soll es zukünftig ein Ausschreibungskriterium sein, dass Erwerber Miet- und Einkommensbindungen einräumen. Zur Umsetzung dieses Auftrags hat es bereits konstruktive Gespräche zwischen dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und Immobilien Bremen sowie der Wirtschaftsförderung Bremen gegeben. Aufgrund dieser Gespräche soll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Beteiligten Möglichkeiten entwickelt werden, städtische Flächen zu vergünstigten Konditionen an Bauherren zum Bau von zweckgebundenen Mietwohnungen abzugeben.

Städtebauliche Verträge zur Generierung preiswerten Wohnraums: Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr hat zu diesem Zweck Gespräche mit Investoren aufgenommen, um in städtebaulichen Verträgen nach den Beispielen z. B. aus München und Stuttgart zu erreichen, dass dort, wo Baurecht geschaffen oder erweitert werden soll, auch preiswerter Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es, nach diesem Beispiel ein Bremer Modell zu entwickeln, das die Rahmenbedingungen des bremischen Wohnungsmarkts berücksichtigt.

Anpassung des vorhandenen Wohnungsbestands: Ein großer Teil der Wohnungen, die zukünftig am Markt angeboten werden, ist bereits gebaut, erfüllt allerdings nicht die Anforderungen, die die Nutzer in der Zukunft an Wohnraum stellen. Aus diesen Gründen beteiligt sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr an zwei Modellprojekten des Bundes. Das ist zum einen das neue KfW-Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“, bei dem gemeinsam mit der GEWOBA, der BREBAU und der ESPABAU im Quartier „Ohlenhof“ im Bremer Westen ein integriertes Quatierskonzept entwickelt und umgesetzt werden soll. Zum anderen beteiligt sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr gemeinsam mit Haus & Grund Bremen in der Neustadt (Hohentor, Flüsseviertel) an dem Modellprojekt „Kooperation im Quartier“. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr wird aufgrund der Erfahrungen aus diesen Projekten Handlungskonzepte entwickeln, die auch in anderen Gebieten umsetzbar sind.

Zusammenarbeit mit den Wohnungsunternehmen/ Bündnis für Wohnen:
Das Segment des preiswerten Wohnungsbaus soll durch gemeinsame Initiativen mit Wohnungsunternehmen insbesondere mit der GEWOBA umgesetzt werden. Im Fokus dieser Initiative sollen preiswerte, alltagstaugliche und zugleich soziale und innovative Mietwohnungsprojekte stehen. Darüber hinaus ist eine gute Kooperation aller Beteiligten in Wirtschaft, Politik und Verwaltung erforderlich, um den nötigen attraktiven und bezahlbaren zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Es ist vorgesehen, dass zwischen der Stadt und der Wohnungswirtschaft ein Bündnis für Wohnen geschlossen wird, in dem die Beteiligten die gemeinsame Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele verbindlich vereinbaren. In diesem Bündnis soll auch ermittelt werden, ob zur Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum Umsetzungshindernisse bestehen und wie sie gegebenenfalls gemeinsam zwischen Öffentlicher Hand und Akteuren der Wohnungswirtschaft beseitigt werden können.

Kontakt
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Pressestelle
Tel. 0421/361-6012, pressestelle@umwelt.bremen.de

Foto: Senatspressestelle