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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Stahmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz

18.07.2012

Sozialsenatorin Anja Stahmann hat die heutige (18.07.2012) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Anhebung von Transferzahlungen für Asylbewerber begrüßt: "Die bisherige Regelung hat Asylbewerber verfassungswidrig benachteiligt", sagte die Senatorin. "Ich bin froh, dass die Verfassungsrichter diese Ungleichbehandlung endlich aufgehoben haben. Es darf nicht sein, dass für das Existenzminimum von Menschen abhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus zwei so unterschiedliche Maßstäbe angelegt werden. Die bisherige Regelung war ein Verstoß gegen die von der Verfassung geschützte Menschenwürde."
Aus diesem Grunde hatte Senatorin Anja Stahmann bereits mit der ebenfalls grünen Sozialministerin Irene Alt aus Rheinland-Pfalz Gespräche mit dem Ziel geführt, Bund und Länder dafür zu gewinnen, das im Jahr 1993 unter Bundeskanzler Helmut Kohl verabschiedete Gesetz zu überarbeiten. "Diesem Vorstoß ist das Bundesverfassungsgericht dankenswerterweise zuvorgekommen", sagte Anja Stahmann.