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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Anwohnerparkzone Weser-Stadion: Anträge auf Verlängerung sollten jetzt gestellt werden

Ausnahmegenehmigungen für Anwohnerinnen und Anwohner laufen am 31. Juli aus

18.07.2012

Die Ausnahmegenehmigungen für die Anwohnerzone um das Weser-Stadion verlieren am 31.Juli 2012 ihre Gültigkeit. Das Amt für Straßen und Verkehr bittet die nutzungsberechtigten Anwohnerinnen und Anwohner dringend, ihre Ausnahmegenehmigungen verlängern zu lassen oder neu zu beantragen.

Mit Schreiben vom 26. April 2012 wurden alle Anwohner aufgefordert, bei Bedarf entsprechende Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen beim Amt für Straßen und Verkehr zu stellen. Von derzeit 3.400 ausgestellten Ausnahmegenehmigungen wurden aktuell allerdings lediglich 1.470 Anträge auf Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen gestellt. Zwar werden die Ausnahmegenehmigungen erst mit dem ersten Heimspieltag von Werder Bremen am 1. September benötigt. Allerdings ist die Zeit für die Bearbeitung der noch zu erwartenden rund 2.000 Anträge, auch aufgrund der bevorstehenden Ferienzeit, knapp bemessen. Bei der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung im Monat August muss daher mit Wartezeiten gerechnet werden.

Das Amt für Straßen und Verkehr bietet unter folgenden Kontaktdaten die Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen an: mailto:anwohnerzone@asv.bremen.de; Tel.: 0421 / 361- 6945 oder 361- 1 80 70; Fax: 0421 / 3 61- 69 40 oder - 69 41, postalisch oder persönlich (Mo - Fr.: 8:00 h - 12:00 h): Amt für Straßen und Verkehr, Bürgerbüro, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen.

Das Antragsformular und weitere Informationen stehen auch unter www.asv.bremen.de in der Rubrik „Service“ zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe des Namens und des Kfz- Kennzeichens zu stellen.

Die Genehmigung erfolgt für die Berechtigten kostenfrei und ist für drei Jahre gültig. Auch Neuanträge sind weiterhin unter diesen Bedingungen möglich.