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Der Senator für Finanzen

Schlussstrich unter „Radikalenerlass“

17.01.2012

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (17.01.2012) die inzwischen über dreißig Jahre alte bremische Regelung zum Radikalenerlass aufgehoben. „Wir ziehen damit den Schlussstrich unter ein verfassungsrechtlich äußerst fragwürdiges Verfahren. Die von Anfang an heftig umstrittene Praxis wird seit langem nicht mehr in Bremen angewandt.“ erläutert Bürgermeisterin Karoline Linnert.

Mit der heutigen Entscheidung setzt der Senat einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss um. Die in den 70er und 80er Jahren Praxis, Bewerberinnen und Bewerber sowie Angehörige des öffentlichen Dienstes schon aufgrund einer bloßen Mitgliedschaft in einer Organisation nicht einzustellen bzw. zu entlassen, wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Mit der heutigen Entscheidung verdeutlicht der Senat, dass auch er die damalige politische Überprüfungspraxis verurteilt.