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Senatskanzlei

Böhrnsen begrüßt OVG-Urteil

12.01.2012

Bürgermeister Jens Böhrnsen hat den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen begrüßt, mit dem die Beschwerde einer Mitbewerberin gegen das Auswahlverfahren für die Stelle der Ortsamtsleitung in Burglesum zurückgewiesen wurde. Jens Böhrnsen: „Das eindeutige Beiratsvotum war am Ende ausschlaggebend. Damit hat das Oberverwaltungsgericht zum wiederholten Mal den entscheidenden Punkt unserer Gesetzesbestimmung bestätigt, wonach das Vertrauen des Beirates unabdingbar ist, um die Funktion der Ortsamtsleitung wahrzunehmen.“ Böhrnsen hofft, dass „mit dieser Entscheidung nun endgültig die lange Vakanz im Ortsamt beendet werden kann“.