Sie sind hier:

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Abfallgebühren: Steigende Kosten erfordern Gebührenerhöhung ab 2013

Neue Gebührenstruktur soll für gerechtere Verteilung sorgen

04.01.2012

Nachdem die Abfallgebühren in Bremen seit 1996 stabil gehalten worden sind, wird ab dem Jahr 2013 zum ersten Mal wieder eine Gebührenerhöhung notwendig. Die heutige Struktur der Gebühren soll gleichzeitig an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu hat die Behörde einen Vorschlag erarbeitet. Ziel der Umstrukturierung ist es, die ökologische Ausrichtung der kommunalen Abfallwirtschaft beizubehalten und weiterzuentwickeln. Gleichzeitig sollen die Gebühren gerechter werden. Staatsrätin Gabriele Friderich: „Die kundenfreundliche und unter ökologischen Gesichtspunkten vorbildliche kommunale Abfallwirtschaft soll weiterhin Anreize für Abfallvermeidung bieten und hohe Verwertungsquoten sicherstellen.“

1. Die erste Gebührenerhöhung seit 16 Jahren wird nötig
Nach dem die Abfallgebühren seit 1996 stabil gehalten werden konnten, ist zum Jahr 2013 zum ersten Mal eine Gebührenerhöhung notwendig. Der Gebührenbedarf steigt 2013 um 15 Prozent und kann dann mindestens 3 Jahre stabil gehalten werden.
Der Gebührenmehrbedarf entsteht durch erhöhte Kosten bei den privaten Entsorgungsunternehmen, die im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen die Entsorgung übernehmen. In den Leistungsverträgen sind bei Kostensteigerungen Preisanpassungen festgelegt. Zusätzlich wird ab 2012 die Sammlung und Entsorgung der Abfälle aus den Abfallbehältern im öffentlichen Straßenraum über die Abfallgebühren finanziert.
Über die Restabfallgebühren werden eine Vielzahl von Entsorgungsleistungen finanziert, wie zum Beispiel das Einsammeln der Abfälle aus der Bio- und Papiertonne, das kundenfreundliche Angebot von 15 Recyclingstationen oder die kostenlose jährliche Sammlung von Sperrmüll.
Im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten liegt Bremen mit seinen Abfallgebühren heute im unteren Drittel und wird sich zukünftig im Mittelfeld bewegen.

2. Schaffung einer gerechteren Gebührenstruktur
Eine Prüfung hat gezeigt, dass die notwendige Gebührenerhöhung eine Änderung der Gebührenstruktur erfordert, um die rechtlich geforderte Transparenz und Aquivalenz (Kostengerechtigkeit) zu erreichen.

In der geltenden Gebührenordnung ist das vorgeschriebene Mindestvolumen pro Person je nach Größe der genutzten Mülltonne unterschiedlich: Für Gefäße bis 240 Liter liegt das Mindestvolumen bei 11,5 Liter pro Person und Woche. Für die Abfallgroßgefäße (770 und 1.100 Liter), die vielfach für Mehrfamilienhäuser benutzt werden, liegt das Mindestvolumen bei 30 Litern pro Person und Woche. Damit wird den Nutzern der Großgefäße ein 2,6-faches höheres Mindestvolumen vorgeschrieben.

Für Einpersonenhaushalte mit einem eigenen 60-Liter-Gefäß ergibt sich ein Mindestvolumen von 19,6 Liter pro Person und Woche gegenüber 11,5 Liter bei einem 2-Personenhaushalt mit einem 60-Liter-Gefäß. Daraus ergeben sich Ungerechtigkeiten bei der Gebührenerhebung, mit denen sich bereits im Jahr 2009 der Petitionsausschuss befasst und um Prüfung gebeten hat.

3. Einführung einer haushaltsbezogenen Grundgebühr
Um eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen, soll eine haushaltsbezogene Grundgebühr eingeführt werden. Mit der Grundgebühr werden die Fixkosten, wie z.B. die Bereitstellung von Fahrzeugen zur Abfallentsorgung, der Betrieb der Recycling-Stationen und des Schadstoffmobils gedeckt. An diesen Kosten sollen alle Gebührenzahler gleichmäßig beteiligt werden.

Eine Grundgebühr, die pro Haushalt erhoben wird, berücksichtigt zusätzlich, dass in kleineren Haushalten mehr Abfall pro Person anfällt. Eine Haushaltsgrundgebühr sichert eine stabile Grundeinnahme, um das Abfallentsorgungssystems zu erhalten, da die Anzahl der Haushalte in der Stadtgemeinde – anders als die Bevölkerungszahl – voraussichtlich nicht sinken wird.

Künftig soll sich die Abfallgebühr also aus einer haushaltbezogenen Grundgebühr und einer vom Abfallgefäß abhängigen Leistungsgebühr zusammensetzen. Dabei werden manche Gebührenzahler entlastet, manche belastet.

Die folgenden Angaben sind beispielhafte Modellrechnungen. Die tatsächlichen Gebühren werden noch genau kalkuliert. Im Lauf des nächsten Jahres soll die geänderte Gebührenordnung dann mit dem Mieterschutzbund, den Wohnungsbaugesellschaften und weiteren Trägern öffentlicher Belange sowie den anderen Fachressorts diskutiert und abgestimmt werden und zum 01.01.2013 in Kraft treten. In diesen Diskussionsprozess soll auch die geplante Ausweitung und Verbesserung der getrennten Sammlung von Wertstoffen, Bioabfällen und Sperrmüll einfließen. Mit diesen Maßnahmen sollen insbesondere den Bewohner/-innen im Geschosswohnungsbau, die überwiegend Restabfall-Großbehälter nutzen, unterstützende Angebote zum Einsparen von Restmüll gemacht werden.

4. Voraussichtliche Auswirkungen der Umstrukturierung und Gebührenerhöhung auf die Gebühren für Modellhaushalte
Für die Nutzung von Individualgefäßen 60-240-Liter kann bei Ausnutzung der Mindestleerungszahl, also bei einem Restmüllvolumen von 11,5 Liter pro Person und Woche, die folgende Gebührenentwicklung prognostiziert werden:

  • Bei den 1-Personenhaushalten mit eigenem 60-Liter-Gefäß von derzeit 93,00 auf ca. 105,00 bis 120,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 2-Personenhaushalte mit einem 60-Liter-Gefäß von derzeit 130,20 Euro auf ca. 140,00 bis 155,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 4-Personenhaushalten mit einem 120-Liter-Gefäß von 226,80 Euro auf ca. 215,00 bis 225,00 Euro pro Jahr.

Für die Nutzung von Großbehältern 770 und 1.100 Liter kann bei Ausnutzung des neuen Sparmodells, also der Reduzierung des Restmüllvolumens von 30 Liter auf 20 Liter pro Person und Woche, die folgende Gebührenentwicklung prognostiziert werden. Die Modellrechnungen fußen auf der Voraussetzung, dass die Wohnungsunternehmen die Gebühren nicht nach einem m²-Maßstab, sondern nach den Regeln der Gebührenordnung pro Person und zukünftig auch pro Haushalt auf die Mieter umlegen.

  • Bei den 1-Personenhaushalten, die einen 1.100-Liter-Behälter nutzen, von derzeit 50,00 auf ca. 75,00 bis 85,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 2-Personenhaushalten, die einen 1.100-Liter-Behälter nutzen, von derzeit 100,00 Euro auf ca. 110,00 bis 120,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 4-Personenhaushalten, die einen 1.100-Liter-Behälter nutzen, von derzeit 200 Euro auf ca. 175,00 bis 190,00 Euro pro Jahr.

Für die Nutzung von Großbehältern, die weiterhin 30 Liter Restmüllvolumen und nicht das Spar-Modell nutzen, kann die folgende Gebührenentwicklung prognostiziert werden:

  • Bei den 1-Personenhaushalten auf ca. 90,00 bis 110,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 2-Personenhaushalten auf ca. 140,00 bis 155,00 Euro pro Jahr.
  • Bei den 4-Personenhaushalten auf ca. 230,00 bis 245,00 Euro pro Jahr.

Für die tatsächlichen Gebührensätze ab dem Jahr 2013 müssen die noch zeitnah zu ermittelnden Daten über die Anzahl der Haushalte und eine nach Gefäßgrößen differenzierte Schüttdichteanalyse in die obligatorische Gebührenkalkulation einfließen.

Auch zukünftig werden mit der Jahresgebühr 20 Leerungen im Jahr (13 bei Einpersonenhaushalten) bezahlt. Jede weitere Leerung wird in Rechnung gestellt. Wer sorgfältig trennt, wird keine Zusatzleerungen benötigen. Nutzer von Großbehältern können das Vorhaltevolumen um 10 Liter pro Person von 30 auf 20 Liter senken. Für die Papiertonne und die Biotonne soll es auch künftig keine Gebühr geben.

Gabriele Friderich: „Nach langer Zeit der Gebührenstabilität ist eine Anpassung der Gebührensätze ab 2013 leider nicht vermeidbar. Wenn man den allgemeinen Preisanstieg in den letzten 15 Jahren betrachtet, so ist diese Erhöhung jedoch vertretbar. Die Gebührenzahler erhalten als Gegenleistung eine verlässliche, ökologisch hochwertige und bürgerfreundliche Entsorgung ihrer Abfälle.“