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Der Senator für Inneres und Sport

Verbot von Rocker-Kutten auf dem Bremer Freimarkt

11.10.2011

Das Stadtamt hat untersagt, auf dem Bremer Freimarkt und in der Messehalle 7 Bekleidungsstücke zu tragen, die mit Abzeichen und Emblemen von Motorradgruppierungen versehen sind, die zu den so genannten Outlaw Motorcycle Gangs gehören. Dazu zählen Kleidungsgegenstände, die in Text, Bild oder Zeichen den Namen, das Symbol oder sonstige Kennzeichnungen einer Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer solchen Gruppierung wiedergeben. Das Verbot soll dazu beitragen aggressive Auseinandersetzungen verfeindeter Gruppierungen auf dem Bremer Freimarkt zu vermeiden. Dabei handelt es sich um die Gruppierungen Hells Angels MC, Red Devils MC, Bandidos MC, Gremium MC. Der Mongols MC und dessen Kennzeichen sind bereits verboten.
Das Verbot des Stadtamtes bezieht sich auf das gesamte Veranstaltungsgelände auf der Bürgerweide inklusive sämtlicher Fahrgeschäfte, sonstiger Schaustellerbetriebe, Festzelte und -hallen sowie der Messehalle 7. Es gilt ausschließlich während der Öffnungszeiten des Bremer Freimarktes und der Halle 7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fällig.

Zur Begründung weist das Stadtamt auf die Gefahren hin, die mit dem Auftreten von Rockergruppen auf dem Freimarkt verbunden sind. Die Auftritte mit den verbotenen Kleidungsstücken und Symbolen könnten eine provozierende Wirkung auf andere konkurrierende Rockergruppen zur Folge haben. Außerdem hätten sie eine einschüchternden Wirkung auf die allgemeine Bevölkerung.