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Sonstige

Vorabwiderspruch gegen Hausveröffentlichungen im Internet bei Bing Maps Streetside bis zum 30. September 2011 möglich

31.08.2011

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Bremen schließt sich dem Hinweis des zuständigen Landesamtes für Datenschutzaufsicht in Bayern an, dass Bürgerinnen und Bürger, die nicht möchten, dass ihr oder ein von ihnen bewohntes Haus im Internetdienst Bing Maps Streetside von Microsoft sichtbar ist, bis zum 30. September 2011 gegen eine Veröffentlichung vorab Widerspruch einlegen können. Diese Frist gilt auch dann, wenn das betreffende Haus noch nicht von Microsoft aufgenommen worden ist. Auch nach Ablauf der Frist kann noch widersprochen werden, jedoch muss dann damit gerechnet werden, dass das Haus bereits veröffentlicht wurde und die Aufnahme nachträglich unkenntlich gemacht wird.

Der Vorabwiderspruch kann entweder online erfolgen oder per Brief an folgende Adresse gesendet werden:

Microsoft Deutschland GmbH
Widerspruch Bing Maps Streetside
Postfach 101033
80084 München

In beiden Fällen sollte das mit dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht abgestimmte Formular von Microsoft verwendet werden, das auf der Internetseite http://www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx erhältlich ist. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann das Formular unter der genannten Adresse auf dem Postwege anfordern. Zur eindeutigen Identifizierung des Gebäudes sind Angaben wie Geschosszahl und Farbe notwendig. Microsoft hat dem Bayerischen Landesamt zugesichert, die Daten aus dem Formular nur für den Widerspruch zu verwenden und nach erfolgter Bearbeitung unverzüglich zu löschen.