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Senatskanzlei

Bremen unterstützt Klage gegen ZDF-Staatsvertrag

28.06.2011

Bremen unterstützt zusammen mit Nordrhein-Westfalen das Land Rheinland-Pfalz bei einem Normenkontrollverfahren zur Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung (28.06.2011) beschlossen. Ausgangspunkt des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht war die Diskussion um den Vertrag des damaligen Chefredakteurs Nikolaus Brender, dessen Verlängerung an der massiven Intervention des ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten Koch gescheitert war. Vielfach wurde darauf die Annahme geäußert, dass bei der Besetzung der Gremien des ZDF der Grundsatz der Staatsferne nicht ausreichend beachtet ist, weil der Anteil von staatlichen Vertreterinnen und Vertretern zu hoch ist. Bürgermeister Böhrnsen erklärte dazu: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland hat gerade im Hinblick auf Unabhängigkeit, Seriosität und Vielfalt einen sehr hohen Stellenwert in Deutschland, er hat für das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland eine wichtige Funktion.“ Die Entscheidungsgremien von ARD und ZDF müssten deshalb so ausgestaltet sein, dass dort vor allem die gesellschaftlich relevanten Gruppen, also die die Gesellschaft tragenden Verbände und Organisationen, die Geschicke des Rundfunks leiten. Die Ausgewogenheit beim ZDF-Fernsehrat zwischen unabhängigen Gruppen und der Politik sei aber unzureichend und in der jetzigen Konstellation die Staatsferne des Rundfunks nicht ausreichend gesichert. Jens Böhrnsen: „Mit der Stellungnahme, die die Länder Nordrhein-Westfalen und Bremen zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgeben werden, unterstützen wir das Anliegen von Rheinland-Pfalz, um die Regelungen im ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.“